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Bild: Screenshot der Website zur ND-Reform des BMI - https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/OESI2/nachrichtendienstrecht.html

Nachrichtendienstreform: Ein erster Blick auf die kritischen Punkte

Am 12.August 2026 hat das Bundeskabinett die Reform des Nachrichtendienstrechts auf den Weg gebracht und den Regierungsentwurf eines umfassenden Gesetzesvorhabens beschlossen. Für uns ist es als ehrenamtlich organisierte zivilgesellschaftliche Organisation schlicht nicht möglich, einen Entwurf von rund 700 Seiten kurzfristig vollständig zu analysieren, mit dem bisherigen Rechtsstand abzugleichen und dann auch noch zu überblicken, inwiefern sich der Regierungsentwurf und der Referentenentwurf unterscheiden.

Umso hilfreicher war unser digitaler Mitglieder-Call diese Woche: Wir hatten einen ausgewiesenen Experten zu Gast, der uns durch die wesentlichen Punkte des Entwurfs geführt und viele Fragen eingeordnet hat.

Einige Punkte sind aus der Diskussion besonders hängen geblieben:

  • Neue operative Befugnisse für BfV und BND. Durch sogenannte „Schutzmaßnahmen“ sollen viele operative Kompetenzen aufgebaut werden, die keiner der Dienste bisher hat. Verbunden damit ist die Frage, wie sich diese mit dem Trennungsgebot und der Zuständigkeit anderer Behörden vereinbaren lassen.
  • Der BND soll auch im Inland tätig werden können. Dadurch fällt de facto die bisherige Grenze zwischen Tätigkeiten im In- und Ausland werden. Es verschiebt sich also nicht nur das Trennungsgebot.
  • Erweiterte digitale Eingriffsmöglichkeiten: Dazu gehören unter anderem Online-Durchsuchungen, „digitale Spurensicherung“ (und damit auch die Legitimation des Hacking und von Hackbacks) sowie Maßnahmen, die bis hin zur Manipulation von Kommunikationsinhalten oder -technik reichen.
  • Schwachstellen: Das BSI soll Schwachstellen unter bestimmten Voraussetzungen an die Nachrichtendienste weitergeben, ohne dass damit ein umfassendes Schwachstellenmanagement zu deren Schließung verbunden wäre. Dadurch wird der Auftrag des BSI zum Schutz der IT-Sicherheit unterlaufen.
  • KI und Nachrichtendienste: Auch hier entstehen neue Befugnisse, bei denen aus unserer Sicht noch viele Fragen dazu offen sind, wie der Einsatz von KI kontrolliert und nachvollziehbar gestaltet werden soll. Dafür sind die Normen viel zu vage ausgestaltet.
  • Hinzu kommen viele Einzelpunkte, die man für sich genommen ausführlich diskutieren müsste. Etwa der Ankauf kommerzieller Daten, die Fotofahndung im Internet, der Zugriff auf Videoüberwachung und der ganze große Bereich der Kontrolle unserer Nachrichtendienste.

Unser erster Gesamteindruck: in der Summe geht es um die Verschiebung mehrerer Grenzen im Bereich der nachrichtendienstlichen Befugnisse. Viele davon wirken so übergriffig und weitreichend, dass sie einer Überprüfung durch das BVerfG gegebenenfalls nicht standhalten könnten. Aber bis dahin werden Jahre vergehen. Gleichzeitig fehlt derselbe Reformgeist aber im Bereich der Kontrolle. Diese wird im Gegenteil eher zurückgefahren.

Genau deshalb braucht es jetzt eine gründliche öffentliche und parlamentarische Debatte. Sehr bedauerlich, aber ins Bild passend, ist die Tatsache, dass das BMI nicht alle ihm zugegangenen Stellungnahmen auf der Seite des Gesetzesvorhabens veröffentlicht hat. Beispielsweise die Stellungnahme der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. und die von Peter Schantz fehlen. Wer sie nachlesen möchte, kann das hier tun: https://freiheitsrechte.org/publikationen#2026-stellungnahme-zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-reform-des-nachrichtendienstrechts.

Vielen Dank an Peter Schantz von der Vereinigung Liberaler Juristen e.V. für deine Zeit und Expertise!


Zur Seite des Gesetzesvorhabens (mit einigen ausgewählten Stellungnahmen) geht es hier: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/OESI2/nachrichtendienstrecht.html

Hier die beiden Interviews: