Mit der Abrissbirne durch die Geburtstagstorte
Seit 20 Jahren haben die Menschen in Deutschland ein allgemeines Einsichtsrecht in Behördenunterlagen. So beschreibt es der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) auf seiner Website. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das 2006 in Kraft
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