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Schweden setzt auf Echtzeit-Gesichtserkennungstechnologie im öffentlichen Raum

Wie das paneuropäische Mediennetzwerk Euractiv am 4.Juni 2024 in seinem Artikel "Sweden wants to let police use facial recognition technology" schreibt, plant die schwedische Regierung, den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit zu geben, die Echtzeit-Gesichtserkennungstechnologie von Kameras an öffentlichen Plätzen zu nutzen.

Dies geschieht nur wenige Wochen, nachdem die Europäische Union den AI Act verabschiedet hat, welcher Echtzeit-Gesichtserkennung an öffentlichen Plätzen eigentlich verbietet, aber Ausnahmen zulässt - unter anderem für die Verbrechensbekämpfung oder die Suche nach vermissten Personen.

Aus Sicht von LOAD zeigt dieser Einsatz von Echtzeit-Gesichtserkennungstechnologie im öffentlichen Raum, dass die im AI Act enthaltenen Ausnahmen für den Einsatz von biometrischen Echtzeit-Fernerkennungsanwendungen zu weit gefasst sind und nicht unserem Verständnis eines verhältnismäßigen Eingriffs in die Grundrechte im Einzelfall – insbesondere in den Schutz der persönlichen Daten der Bürger:innen und deren Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum – entsprechen.

Die Möglichkeit einer gesetzlich erlaubten Überwachung weckt schnell Begehrlichkeiten und wirkt als Verheissung, egal ob sie auf einen Ausnahmetatbestand gestützt wird oder nicht. Der Aufbau von Überwachungsstrukturen für den Fall der Fälle ist die zwingende Folge. Das zeigt das aktuelle Beispiel aus Schweden ebenso wie alle Erfahrungen der Vergangenheit.

Für LOAD ist klar: Regelungen müssen enger, präziser und vorausschauender gefasst werden.


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Beitragsfoto von Shane Aldendorff / Pexels