Seit 20 Jahren haben die Menschen in Deutschland ein allgemeines Einsichtsrecht in Behördenunterlagen. So beschreibt es der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) auf seiner Website. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das 2006 in Kraft trat, spricht davon, dass „Jeder (…) gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen“ hat. An diesem Grundsatz, der in Deutschland erst ziemlich spät in Gesetzesform gegossen wurde, verglichen mit anderen liberalen Demokratien, will die aktuelle Bundesregierung rütteln. Unter dem Titel „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ hat sich der Koalitionsausschuss der Bundesregierung in einem Papier darauf festgelegt, dass im Rahmen des Bürokratierückbaus auch das IFG „weiterentwickelt“ und den „aktuellen Herausforderungen angepasst“ werden soll. Was die Bundesregierung damit meint, beschreibt sie recht deutlich:
„32. Wir werden das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem BfDI weiterentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anpassen. Wir werden das komplizierte IFG für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter machen. Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können. Dabei prüfen wir, ob wir den Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränken. Wir wollen unsere Beschäftigten vor Anfeindungen und Drohungen schützen, indem wir die Namen der Mitarbeitenden schwärzen. In Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und von außen wollen wir die staatliche Resilienz erhöhen und dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung stärker Rechnung tragen. Die IFG-Gebühren werden wir im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anpassen.“
Die Punkte im Einzelnen:
- Das allgemeine Einsichtrecht soll auf natürliche Personen beschränkt werden (sprich: keine NGOs wie „FragDenStaat“).
- Antragsstellende sollen künftig ein berechtigtes Interesse geltend machen müssen.
- Eine Auskunft soll nur möglich sein, wenn die gewünschten Informationen nicht bereits über andere Regelungen zugänglich sind.
- Der Kreis der Berechtigten soll gegebenenfalls (nach rechtlicher Prüfung) auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränkt werden.
- Namen von Mitarbeitenden in Dokumenten sollen grundsätzlich geschwärzt werden.
- Dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche (Kritische Infrastruktur etc.) soll Rechnung getragen werden (sprich: soll es hierfür künftig keine Möglichkeit mehr geben, Informationen zu erhalten?).
- Die Gebühren sollen im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip angepasst werden (bislang gilt eine Obergrenze von 500 Euro; gemeint sein dürften allerdings Gebühren und Auslagen).
Die Punkte aus der Einigung laufen auf einen weitgehenden Abriss des allgemeinen Informationsanspruchs hinaus. Wer ein berechtigtes Interesse geltend machen muss, kann nicht mehr allein aus Neugier bestimmte Informationen anfragen. Die ehemalige BfDI Louisa Specht-Riemenschneider hatte auf dem Symposium zur Informationsfreiheit Anfang Juni noch gesagt: „Wer Informationsfreiheit pauschal beschränkt, schafft nicht mehr Sicherheit, sondern weniger Demokratie.“ Wie weitsichtig sie war, zeigt sich auch in ihrer weiteren Forderung, das Informationsrecht im Grundgesetz zu verankern, um es gegen einfachgesetzliche Änderungen abzusichern. Sie sprach sich zudem für ein echtes Transparenzgesetz aus. Mehr Transparenz fordern auch ihre Amtsvorgänger Ulrich Kelber und Peter Schaar. Sie werfen der schwarz-roten Koalition außerdem „ein verstörendes Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen“ bei der avisierten Reform des Informationsfreiheitsgesetzes vor, wie heise berichtet.
Vernichtende Kritik kommt nicht nur von ehemaligen Hüterinnen und Hütern der Informationsfreiheit, sondern auch aus der Zivilgesellschaft und von Berufsverbänden, sich seit Jahren für einen freien Zugang zu staatlichen Informationen einsetzen. Die Organisation FragDenStaat, die von den Änderungen direkt betroffen wäre, spricht vom „schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik“. Die Organisation Transparency International setzt sich schon seit Jahren für ein echtes Transparenzgesetz ein und bringt die Vorschläge der Bundesregierung wie folgt auf den Punkt: „Die Koalition will das IFG in seiner Substanz zerstören.“ Journalistinnen und Journalisten sind häufig auch auf das IFG angewiesen, weil es insbesondere auf Bundesebene kein Presseauskunftsgesetz gibt. Der Deutsche Journalisten-Verbandspricht deshalb davon, dass die „Eingriffe in das Gesetz (…) in der Konsequenz (…) die Abschaffung der Informationsfreiheit“ bedeuten.
Jeder der oben aufgelisteten Punkte, auf den sich die Spitzen der Bundesregierung geeinigt haben, lässt sich mit guten Argumenten einzeln kritisieren. Ebenso aufschlussreich sind aber die Begründungen. Unter dem Vorwand des Bürokratierückbaus soll das Informationsrecht an verschiedenen Stellen eingeschränkt werden – wohl um die Anzahl der Anfragen zu verringern. Das ist schon deshalb überraschend, weil an anderer Stelle immer wieder der Einsatz von KI für die Verwaltung gefordert wird, um genau solche Prozesse effizienter zu gestalten. Ist die Forderung am Ende das Eingeständnis, dass auch KI nicht darüber hinweghelfen kann, wenn Entscheidungswege nicht richtig dokumentiert oder Daten nicht durchgehend erfasst sind? Die Begründung mit dem Schutz kritischer Infrastrukturen ist nicht neu. Sie diente schon dem Land Berlin kürzlich als Grundlage für eine massive Einschränkung des Berliner IFG. In der Anhörung und in diversen Stellungnahmen von Expertinnen und Experten wurde dieser Grund als Vorwand zurückgewiesen. Als LOAD haben wir uns in Bezug auf die Berliner Änderungen an einem Offenen Brief beteiligt, der leider nicht zur gewünschten Einsicht führte.
In diesem Zusammenhang lohnt ein Blick auf die Ergebnisse der Befragung „Datenbarometer“, die von der BfDI anlässlich des bereits erwähnten Symposiums durchgeführt wurde. Das zentrale Ergebnis der Befragung wird durch den Titel schon sehr gut zusammengefasst: „Informationsfreiheit stärkt Vertrauen in die Demokratie und staatliche Institutionen.“ 60 % der Befragten sind der Ansicht, dass Behörden eher wenig oder gar nicht transparent und nachvollziehbar arbeiten. Und über 80 % wünschen sich, dass mehr Dokumente proaktiv veröffentlicht werden. In unseren LOAD Big Five zur letzten Bundestagswahl haben wir betont, dass Transparenz zu einer informierten Gesellschaft beiträgt. Als unsere Vision beschreiben wir „eine öffentliche Verwaltung, die für Bürgerinnen und Bürger transparent ist und es als ihre Pflicht begreift, ihr Handeln öffentlich darzulegen.“ Dazu fordern wir u.a. eine allgemeine Veröffentlichungspflicht für öffentliche Datenbestände (Open-Data-Grundsatz) und die Förderung einer echten Open-Data-Kultur.
Wie wichtig es ist, diese Grundsätze immer wieder zu betonen und diese auch aufzuschreiben, zeigen die durch die Bundesregierung formulierten Ideen. Ein bisschen erinnert man sich an die Koalitionsverhandlungen als in der Arbeitsgruppe zu Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung, Moderne Justiz diese Forderung der Unionsparteien eingebracht wurde: „Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir hingegen abschaffen.“ Am Ende hat es eine andere Formulierung in den schwarz-roten Koalitionsvertrag geschafft. Während der Verhandlungen veröffentlichte FragDenStaat die Zwischenpapiere der AGs, die überall durch das politische Berlin schwirrten und über viele unterschiedliche Kanäle verteilt wurden, auf einer Sammelseite. Vielleicht ist die Einschränkung des Kreises der nach dem IFG Berechtigten auf Einzelpersonen ja eine späte Rache für diese Transparenzoffensive. Dies durch eine IFG-Anfrage irgendwann herauszufinden, sollte zumindest hoffentlich noch ein berechtigtes Interesse darstellen.
Um zu verhindern, dass das allgemeine Informationsrecht für alle zu einem Privileg für Wenige wird, hat FragDenStaat nun eine Petition gestartet. Die Resonanz innerhalb der ersten Tage zeigt, dass das Datenbarometer offenbar recht hatte. Transparenz ist den Bürgerinnen und Bürgern ein wichtiges Anliegen! Schon in den ersten drei Tagen haben mehr als 300.000 Personen die Petition mitgezeichnet. Ich würde mir wünschen, dass noch sehr viel mehr Menschen die Petition unterstützen oder an anderer Stelle laut werden. Je mehr Menschen mitmachen, umso wahrscheinlicher ist es, dass wir den nächsten Geburtstag des IFG in seiner jetzigen Form noch erleben.
Links
- Ergebnisse des Koalitionsausschusses der Bundesregierung – „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2196306/2445592/344cc50b4c10a5939658e3fc0a5fd93f/2026-07-02-koaausschuss-data.pdf?download=1
- Statement DJV zu Ergebnissen des Koalitionsausschusses: https://www.djv.de/news/pressemitteilungen/press-detail/informationsfreiheit-erhalten/
- Statement Transparency International zu Ergebnissen des Koalitionsausschusses: https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/transparency-international-deutschland-kritisiert-scharf-geplante-aushoehlung-der-informationsfreiheit-auf-bundesebene
- Statement FragDenStaat zu Ergebnissen des Koalitionsausschusses: https://fragdenstaat.de/artikel/policy/2026/07/spd-und-union-planen-abschaffung-des-ifg/
- Statements der ehemaligen BfDI Kelber + Schaar zu Ergebnissen des Koalitionsausschusses: https://www.heise.de/news/IFG-Ehemalige-Bundesbeauftragte-halten-Koalitionsbeschluesse-fuer-verheerend-11353916.html
- Petition von FragDenStaat gegen die Änderungen am IFG: https://weact.campact.de/petitions/spd-stoppt-den-frontalangriff-auf-die-informationsfreiheit
- Statement ehemalige BfDI anlässlich Symposium zur Informationsfreiheit: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/09_Informationsfreiheit_Symposium.html
- BfDI-Datenbarometer zum IFG-Geburtstag: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Datenbarometer/Informationsfreiheit-Befragungsergebnise-Empfehl.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- Informationsseite des BfDI zu Informationsfreiheit: https://www.bfdi.bund.de/DE/BfDI/Inhalte/Datenschutzpfad/Informationsfreiheit.html
- Sammelseite während der schwarz-roten Koalitionsverhandlungen: https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2025/03/koalitionsverhandlungen-cducsuspd/
- Zwischenpapier der Verhandlungs-AG 9: https://fragdenstaat.de/dokumente/258024-koalitionsverhandlungen-cdu-csu-spd-ag-9-buerokratierueckbau-staatsmodernisierung-moderne-justiz/
- LOAD Big Five zur Bundestagswahl 2025: https://load-ev.de/2025/02/22/the-big-five-zur-bundestagswahl-2025/
- LOAD unterstützt Offenen Brief gegen Änderung des Berliner IFG: https://load-ev.de/2026/03/25/berliner-ifg/
- Informationsfreiheitsgesetz – IFG: https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/BJNR272200005.html
- Informationsgebührenverordnung – IFGGebV: https://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/BJNR000600006.html
Bildquelle: https://www.pexels.com/de-de/foto/menschen-die-in-einem-gebaude-gehen-3922628/