Die politische Diskussion über eine allgemeine Altersbeschränkung für die Nutzung sozialer Medien („Social-Media-Verbot“) ist eine Symboldebatte par excellence. Die Überforderung von Eltern, Politik und der rechtlichen Durchsetzungsebene gegenüber den großen Plattformen verengt den Diskurs auf eine scheinbar einfache Lösung: den Ausschluss von Kindern und Jugendlichen von sozialen Medien. Doch unabhängig davon, ob eine Altersgrenze bei 14, 16 oder gar 18 Jahren ansetzt, an der medialen Realität, in der sich Heranwachsende wiederfinden, verändert ein solches Verbot nichts. Es lässt die verschiedenen Verantwortungsebenen außer Acht und hätte praktische Nebenfolgen, die in der Debatte häufig verschwiegen werden. Aus Sicht von LOAD e.V. ist die Diskussion über ein Social-Media-Verbot daher reine Symbolpolitik und leistet zum Schutz von Kindern keinen wesentlichen Beitrag.
Der Verbotsknopf ist kein Aus-Schalter für das digitale Leben
Vielleicht sind Plattformen und deren Angebote schon lange nicht mehr „sozial“ im Sinne ihrer ursprünglichen Idee der gegenseitigen Vernetzung. Aber sie sind weiterhin Räume der Massenkommunikation und digitalen Öffentlichkeit, die unsere aktuelle mediale Realität abbilden. Diese Realität beginnt nicht erst mit 14 oder 16 Jahren, sondern schon deutlich früher. Nicht nur dadurch, dass Kinder und Jugendliche die Angebote in dieser Öffentlichkeit selbst nutzen, sondern auch dadurch, dass sie die Nutzung dieser digitalen Welt bei ihren Eltern und in ihrer Umgebung beobachten. Digitale Kommunikation ist längst Teil des Alltags, Teil von Information, Unterhaltung, Meinungsbildung und sozialer Zugehörigkeit. Ein pauschales Verbot blendet diese Lebenswirklichkeit aus. Es suggeriert, man könne junge Menschen durch eine Altersgrenze von einer prägenden gesellschaftlichen Sphäre fernhalten, obwohl sie ihnen faktisch überall begegnet. Wirksamer als ein Verbot wäre daher ein Ansatz, der auf einen Mix aus Aufklärung, Medienbildung, Kompetenzvermittlung und altersgerechte Schutzmechanismen setzt. Ein Ansatz, um Kinder und Jugendliche sowie alle, die für ihren Schutz mit zuständig sind, zu befähigen, sich sicher und reflektiert in einer digitalen Öffentlichkeit zu bewegen, anstatt sie in unkontrollierte Bereiche abzudrängen und das Thema zu tabuisieren.
Verantwortung übernehmen, anstatt pauschale Verbote zu fordern
Natürlich kann es nicht allein an den Nutzenden liegen, sich in Onlineräumen vor Gefahren zu schützen, gerade dann nicht, wenn es sich um Kinder und Jugendliche handelt. Das aber ist der entscheidende blinde Fleck der Verbotsdebatte. Sie blendet aus, dass die Verantwortung für Schutz und sichere Teilhabe in digitalen Räumen auf mehrere Schultern und Ebenen verteilt ist: Zum einen die Plattformanbieter mit ihrer Pflicht zu nicht-manipulativen Design- und Funktionsentscheidungen und der Staat als Regulierungsinstanz, der seine bereits existierenden Gesetze und Verordnungen gegenüber den Plattformen konsequent durchsetzt. Zum anderen aber auch Eltern sowie pädagogische Institutionen, die junge Nutzende schützen, begleiten und idealerweise zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Plattformen und sozialen Medien befähigen. Verbotsforderungen sind oft Ausdruck von Überforderung und verlagern Verantwortung, statt sie zu klären und zu benennen. Selbst Befürworter räumen ein, dass sie ein Social-Media-Verbot als Entlastung sehen, weil sie diese Auseinandersetzung scheuen. Umso wichtiger ist es, die Debatte nicht auf symbolische Verbote zu verengen, sondern bestehende Zuständigkeiten dort konsequent einzufordern und weiterzuentwickeln, wo sie tatsächlich wirken.
Die bisherigen Vorschläge sind weder umsetzbar noch wirkungsvoll
Neben diesen grundsätzlichen Einwänden lässt sich festhalten: Die bislang in die Debatte eingebrachten Vorschläge sind zwar zahlreich, würden in der Praxis jedoch an ihrer zeitnahen Umsetzbarkeit scheitern, wären kaum wirkungsvoll und hätten gravierende Konsequenzen für alle Internetnutzenden.
- Eine Altersprüfung für eine bestimmte Nutzergruppe würde technisch zwangsläufig bedeuten, dass alle Nutzenden überprüft werden müssten. Der Vorschlag von Altersgrenzen bedeutet Schranken vor dem Internet für alle. Im Klartext heißt das: Altersüberprüfung gekoppelt mit einem Identitätsabgleich für alle, die auf sozialen Medien unterwegs sind. Der Vorschlag gefährdet nicht nur die Errungenschaft der Anonymität im Internet, sondern könnte auch zum nächsten nutzlosen Desaster wie Cookie-Banner werden, je nachdem, wie die Maßnahme implementiert wird.
- Praktisch könnte die EUDI-Wallet-Lösung schwierig werden: Der von der SPD vorgeschlagene Einsatz einer digitalen Identitätslösung wie der EUDI-Wallet, die ab 2027 eingeführt werden soll, scheitert daran, dass das System nicht dafür ausgelegt ist, Altersnachweise speziell für Kinder auszustellen. Die SPD räumt dies selbst ein und fordert daher, eine entsprechende Funktion noch nachzurüsten. Da die EUDI-Wallet bislang nicht verfügbar ist, bleibt völlig offen, ob sie bei den Nutzenden auf Akzeptanz stoßen wird. Wie datensparsam oder praktisch sinnvoll die Umsetzung dieses Anwendungsfalls wäre und wie lange sie dauern würde, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Fest steht: Der politische Anspruch hängt vollständig von der technischen Umsetzung ab.
- Hinzu kommen Umgehungsrisiken und unbeabsichtigte Nebenfolgen. Erste Erfahrungen mit dem Social-Media-Ban in Australien (seit Ende 2025) und dem Online Safety Act in Großbritannien (seit Sommer 2025) zeigen, dass Verbote Ausweichbewegungen fördern, etwa durch die Nutzung anderer Plattformen, VPN-Verbindungen oder schlicht durch falsche Altersangaben. Jugendliche sind äußerst erfinderisch, wenn es darum geht, trotz Verbots an sozialen Medien teilzuhaben. Altersgrenzen existieren damit häufig nur auf dem Papier, während ihre Wirkung begrenzt bleibt oder neue Risiken entstehen, wenn Jugendliche ihre Nutzung verheimlichen müssen.
- Ob eine Altersgrenze für soziale Medien auf nationaler Ebene überhaupt eingeführt werden kann, ist juristisch fraglich und wäre mit erheblichen rechtlichen Hürden verbunden. Ein Verbot ließe sich nicht so einfach vom nationalen Gesetzgeber beschließen, wie die aktuelle Debatte suggeriert, denn mindestens der Anwendungsvorrang des europäischen Digital Services Act stünde dem entgegen. Zudem existiert bereits heute ein weitreichendes Regulierungsnetz zum Jugendmedienschutz in diversen Vorschriften auf europäischer und nationaler Ebene, das zunächst konsequent umgesetzt werden sollte. Eine zusätzliche Regelungsebene würde nicht für mehr Klarheit sorgen, sondern die Verantwortungsdiffusion weiter verstärken.
Grundsätze für eine wirksame Regulierung
Für LOAD sind in dieser wichtigen, wenngleich noch keineswegs abgeschlossenen Debatte folgende Grundsätze maßgeblich, an denen sich Maßnahmen- und Regulierungsvorschläge orientieren sollten:
1. Überwachung darf nicht mit Schutz gleichgesetzt und pauschale Verbotsmaßnahmen düefen nicht gegen Autonomie ausgespielt werden.
Maßnahmen, die vor allem auf Kontrolle, Nachverfolgung oder Einschränkung setzen, vermitteln zwar Erwachsenen ein Gefühl von Handlungssicherheit, treffen aber nicht unbedingt die tatsächlichen Bedürfnisse junger Menschen. Fragt man Kinder und Jugendliche selbst, was sie brauchen, um sich online sicher zu fühlen, nennen sie häufig nachvollziehbare und differenzierte Punkte: verständliche Regeln, verlässliche Ansprechpersonen, transparente Plattformfunktionen und die Möglichkeit, Grenzen zu setzen. Viele technische Schutzmaßnahmen wirken dagegen bevormundend, weil sie primär aus der Perspektive Erwachsener gedacht sind und weniger aus der Lebensrealität derjenigen, die sie betreffen.
2. Kinder- und Erwachsenenbedürfnisse sind häufig sehr ähnlich und Selbstschutz ist nicht dazu geeignet, strukturellen Risiken zu begegnen.
Bedürfnisse von Kindern und Erwachsenen unterscheiden sich in digitalen, sozialen Räumen oft weniger als die Debatten vermuten lassen: Beide Gruppen wünschen sich Respekt, Privatsphäre, Orientierung und Schutz vor Belästigung oder Manipulation. Die reine Befähigung zum Selbstschutz, etwa durch individuelle Einstellungen oder Verhaltensregeln, reicht jedoch nicht aus, um strukturellen Risiken zu begegnen, die in Plattformdesign, Geschäftsmodellen oder mangelnder Durchsetzung von Regulierung angelegt sind. Verantwortung darf daher nicht auf Einzelne abgewälzt werden, wenn die Ursachen systemischer Natur sind.
3. Soziale, gesundheitliche und gesellschaftliche Probleme lassen sich nicht allein durch den Einsatz der „richtigen“ Technik lösen.
Grundsätzlich zeigt sich an der Verbotsdebatte zu Social Media ein größeres Muster, was auch in anderen Schutzdebatten gegenüber Kindern und Jugendlichen beobachtet werden kann. Soziale, gesundheitliche und gesellschaftliche Probleme lassen sich selten allein durch den Einsatz der „richtigen“ Technik lösen. Technische Werkzeuge können unterstützen, aber sie ersetzen weder pädagogische Begleitung noch klare Regeln, noch eine verantwortliche Gestaltung digitaler Räume. Wer Schutz ernst meint, muss deshalb mehr tun, als neue Kontrollinstrumente einzuführen. Jeder Vorschlag, der diese Bedingungen nicht klar benennt, gehört in den Bereich der Symbolpolitik.
Links und Quellen:
Weiterführende Texte:
- Text von Stephan Dreyer (stellvertretend für die Contra-Seite in der Verbotsdebatte): https://mediendiskurs.online/beitrag/die-grosse-sehnsucht-nach-dem-stopp-knopf-gegen-unbehagen-beitrag-772/
- Text auf dem Tim Wiarda Blog (stellvertretend für die Pro-Seite in der Verbotsdebatte): https://www.jmwiarda.de/blog/2026/02/12/bitte-verbieten
- Zusammenstellung der kritischen Reaktionen in der Verbotsdebatte: https://netzpolitik.org/2026/von-kinderhilfswerk-bis-lehrerverband-so-breit-ist-die-kritik-am-social-media-verbot/
- Analyse zu den politischen Vorschlägen: https://digitalrechte.de/news/social-media-verbot-fuer-junge-menschen-mehr-aktionismus-als-sinnvolle-strategie
Politischer Diskussionsstand:
- Impulspapier SPD-Fraktion:
- https://www.spdfraktion.de/themen/social-media-sicherer (allgemeine Seite)
- https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/impulspapier-sichere-soziale-medien.pdf (Link zum Papier)
- Antrag auf CDU-Parteitag:
- https://www.cdu.de/app/uploads/2026/02/202602_Sammlung-der-Antraege_38-Parteitag.pdf#page=423 (insbesondere R06 und G08)
- Ergebnis des CDU-Parteitags: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cdu-parteitag-284.html
- Entscheidungsfindung in der Bundesregierung:
- Einberufung einer Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ durch Bundesministerin Karin Prien: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundesregierung-beruft-expertenkommission-ein-269648
- Entscheidung in der Bundesregierung erst nach dem Sommer: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/social-media-verbot-entscheidung-sommer-100.html
Rechtliche Hürden für ein Social-Media-Verbot:
- Juristische Kurzanalyse von Stephan Dreyer: https://leibniz-hbi.de/die-huerden-eines-social-media-verbots-in-deutschland/
- Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages:
- Aktuelle, kurze Zusammenstellung (14.01.2026) zu „Bestimmungen über Altersverifikationssysteme im nationalen Recht Bestimmungen über Altersverifikationssysteme im nationalen Recht„
- Längere Zusammenstellung (01.08.2025) zu „Jugendschutz in digitalen Medien„
- Ausführliche Darstellung (22. November 2024) „Zur Frage altersbezogener Nutzungsbeschränkungen nach Art. 28 DSA und verbleibender nationaler Regelungsspielräume“ (Hinweis: wurde noch vor der Veröffentlichung der „Leitlinien zum Jugendschutz“ durch die Europäische Kommission am 14.07.2025 verfasst)
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