LOAD setzt sich für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung im digitalen Zeitalter ein.
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wurde in Deutschland durch das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 1983 etabliert. Es garantiert jeder Person das Recht, selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer persönlichen Daten zu entscheiden. Denn ohne zu wissen, wer was über uns weiß, ist unsere Freiheit, uns zu entfalten, erheblich eingeschränkt.
Im digitalen Zeitalter greift dieses klassische Verständnis jedoch zu kurz. Wir leben in einer Welt ständiger Vernetzung, algorithmischer Entscheidungen und datengetriebener Geschäftsmodelle. Daten werden nicht nur gesammelt, sondern in Echtzeit verarbeitet, verknüpft und sowohl kommerziell als auch staatlich genutzt. Ein ungelöstes Problem besteht darin, dass das aktuelle Datenschutzrecht sich zu stark auf einzelne Informationen und Datenpunkte konzentriert. Es berücksichtigt zu wenig die sozialen Kontexte und strukturellen Risiken, die mit der Erhebung und Zusammenführung großer Datenmengen einhergehen – selbst dann, wenn keine Namen oder andere direkt identifizierende Daten betroffen sind (Profilbildung ohne Namen). Bei der Menge an Informationen, die von digitalen Diensten verarbeitet werden, ist das Prinzip einer informierten Einwilligung als Ansatz zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung gescheitert. Auch der wohlklingende Grundsatz, dass jegliche Datenverarbeitung verboten ist, es sei denn sie ist gesetzlich erlaubt, wird durch die Realität ausgehöhlt.
Lösungsansätze sollten entlang der folgenden Selbstbestimmungsprinzipien gestaltet werden:
- Informationelle Selbstbestimmung muss für unterschiedliche Verarbeitungsszenarien neu gedacht, riskobasiert ausgestaltet und vor allem praktisch gestärkt werden.
- Einzelpersonen sollten befähigt werden, selbstbestimmt im digitalen Raum zu agieren und die Kontrolle über ihre Daten zu behalten.
- Entscheidungen für oder gegen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sollten eine langfristige Gültigkeit besitzen können und ebenso einfach geändert werden können, wie sie getroffen wurden, wenn dies gewünscht ist.
- Privacy und Security by Design stellen sicher, dass Datenschutz und Datensicherheit von Anfang an in die Entwicklung digitaler Produkte und Dienstleistungen integriert werden.
Unsere Vision: Im Informationszeitalter ist informationelle Selbstbestimmung nicht nur ein individuelles Abwehrrecht, sondern ein proaktives Gestaltungsrecht. Es braucht nicht nur rechtliche, sondern auch praktische Rahmenbedingungen, damit Menschen ihre digitale Existenz selbstbestimmt und würdevoll gestalten können. Datenschutz wird so zu einer Frage digitaler Gerechtigkeit und Freiheit – nicht nur zu einem Thema der Compliance.
Mehr hierzu in den "LOAD Big Five" : https://load-ev.de/2025/02/22/the-big-five-zur-bundestagswahl-2025/
LOAD fordert eine konsequente Bekämpfung von digital gestützter Gewalt, ohne dabei die Grundrechte, wie Meinungsfreiheit und Datenschutz, sowie das Recht auf Anonymität und Verschlüsselung, zu gefährden.
Digital gestützte Gewalt bedroht Freiheit, Sicherheit und gesellschaftliche Teilhabe. Sie äußert sich sowohl im öffentlichen Raum als auch im sozialen Nahfeld unter anderem in Form von Bedrohung, Nötigung, Stalking, Doxing, sexualisierte Übergriffe, Identitätsdiebstahl, Deep Fakes und Angriffen auf die Privatsphäre.
LOAD fordert:
- Betroffene stärken: Opfer digital gestützter Gewalt benötigen niedrigschwellige, wirksame und rechtssichere Unterstützung, zum Beispiel bei der gerichtsfesten Beweissicherung. Dazu gehören Beratungsangebote, technische Hilfsmittel, sichere Meldewege und psychosoziale Begleitung.
- Rechtsdurchsetzung verbessern: Strafverfolgungsbehörden müssen personell, technisch und fachlich besser ausgestattet und qualifiziert werden, um digital gestützte Gewalt effektiv zu verfolgen. Die Aus- und Fortbildung zu digitalen Gewaltphänomenen ist zu intensivieren. Gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung privater Ansprüche durch Opfer digital gestützter Gewalt müssen beschleunigt und möglichst vereinfacht werden, um Hürden bei der Rechtswahrnehmung abzubauen.
- Online-Plattformen in die Pflicht nehmen: Online-Plattformen müssen klare, transparente und missbrauchssichere Beschwerdeverfahren gemäß Digital Services Act etablieren, die sowohl den Schutz Betroffener als auch die Meinungsfreiheit wahren. Overblocking und automatisierte Löschungen lehnen wir ab.
- Prävention und Aufklärung fördern: Gesellschaftliche Aufklärung, Medienkompetenz und Sensibilisierung für digital gestützte Gewalt sind zu fördern – in Schulen, in der Jugendarbeit und der Erwachsenenbildung; ein Fokus sollte auf die Prävention von digital gestützter Gewalt gelegt werden.
- Grundrechte schützen: Maßnahmen zum Schutz vor digital gestützter Gewalt dürfen nicht zu einer Einschränkung der Bürgerrechte führen. Datenschutz, Anonymität und Verschlüsselung sind zentrale Schutzmechanismen – auch für Betroffene von digital gestützter Gewalt.
LOAD setzt sich für einen differenzierten und sensiblen Umgang in der Debatte um Desinformation ein, ohne die Meinungsfreiheit einzuschränken.
Dazu gehört zuerst, die Definition des Begriffs Desinformation nicht zu überdehnen und den Einsatz des Begriffs nicht zu überreizen. Als Desinformation wird das gezielte Verbreiten von falschen oder manipulativen Informationen bezeichnet, deren Ziel es ist, die Gesellschaft, einzelne Gruppen oder Einzelpersonen im Sinne bestimmter Interessen zu beeinflussen.
Explizit nicht als Desinformation bezeichnet werden können Meinungsäußerungen im privaten oder auch politischen Kontext, das Aufstellen von Hypothesen oder Theorien, aber auch nicht intendierte Falschinformationen, bewusste Überspitzungen, Satire und andere kritische Äußerungen.
In der wissenschaftlichen Auseinandersetzung für Teile der Debatte mittlerweile etablierter ist die Abkürzung FIMI (Foreign Information Manipulation and Interference), die zumindest für fremde Einflussnahme und Desinformationskampagnen verwendet werden sollte.
LOAD fordert:
- Medien-, Daten- und Algorithmenkompetenz sowie die Fähigkeit zum kritischen Denken und Hinterfragen sind zu fördern, um gezielte Desinformation erkennen zu können, und diese auch nicht unreflektiert weiterzuverbreiten. Dieses beinhaltet das Verständnis für interessensgeleitete Beeinflussung.
- Das Schaffen von Transparenz, insbesondere über eingesetzte Algorithmen und den Ursprung von Informationen, um Forschung und Strafverfolgung zu rechtlich relevanter Desinformation besser zu ermöglichen.
- Fähigkeiten von Sicherheitsbehörden und öffentlichen Stellen, auf nationaler und europäischer Ebene, zur Erkennung und Verfolgung von Strategien fremder Einflussnahme stärken. Hierzu gehören z.B. Netzwerke von Fake-Accounts, die konzertiert Desinformation verbreiten (im Sinne von "flood the zone with shit") oder die Doppelgänger-Kampagne.
Mehr zur Digitalen Bildung auch in unserem Text aus dem Jahr 2019: Probleme lassen sich nicht lösen, wenn wir nur auf die Schulen schauen. Brauchen wir eine Bundeszentrale für digitale Bildung?
LOAD fordert ein Verbot des Einsatzes biometrischer Erfassung im öffentlichen Raum zu Überwachungszwecken – unabhängig davon, ob eine Identifizierung in Echtzeit oder nachträglich erfolgt.
Die Freiheit, sich anonym und unbeobachtet im öffentlichen Raum zu bewegen, ist ein zentrales Grundrecht und Fundament einer offenen, demokratischen Gesellschaft. Biometrische Überwachung im öffentlichen Raum verhindert, dass Menschen sich frei bewegen, demonstrieren und ihre Meinung äußern können, ohne Angst vor Repression oder Profilbildung zu haben.
Die Technik ist fehleranfällig und führt nachgewiesenermaßen zu vielen falsch-positiven Treffern, durch die Menschen fehlerhaft identifiziert oder falsch verdächtigt werden. Die Technik kann außerdem für weitere Zwecke, wie Gesundheitsüberwachung oder gezielte Repression, missbraucht werden. Nicht nur deshalb birgt sie erhebliche Risiken für Grundrechte und gesellschaftliche Teilhabe.
Sie ist fehler- und missbrauchsanfällig, fördert Anpassungsdruck („chilling effects“) und kann jederzeit für neue, noch unbekannte Zwecke umfunktioniert werden. Einmal eingeführt, lässt sich ihr Einsatz kaum noch kontrollieren oder zurücknehmen.
Hinweise auf unsere Arbeit zu diesem Themenfeld:
- Unterstützung einer Mini-Kampagne zum Sicherheitspaket 2024: https://load-ev.de/2024/09/06/gesichtserkennung-stoppen/
- Offener Brief gegen biometrische Fernidentifizierung 2024: https://load-ev.de/2024/03/13/biometrische-fernidentifizierung-verbieten/
- Preisverleihung an Reclaim Your Face: https://load-ev.de/2022/12/12/ryf-laudatio_leutheusser-schnarrenberger/
- Erfolg im Europäischen Parlament: https://load-ev.de/2021/10/06/eu-parlament_gegen_massenueberwachung/
- #PaperBagSociety-Aktion: https://load-ev.de/2021/06/18/paperbagsociety-aktion/
LOAD setzt sich für evidenzbasierte Sicherheitsgesetzgebung im digitalen Zeitalter ein.
Wir sind überzeugt, dass politische Entscheidungen auf einer fundierten wissenschaftlichen Basis und einer soliden Datengrundlage getroffen werden müssen. Durch die systematische Nutzung aktueller Forschung aus verschiedenen Disziplinen können Gesetze wirksamer, zielgerichteter und verantwortungsvoller gestaltet werden.
Gerade im Bereich der Sicherheitsgesetzgebung sehen wir es als zentrale Aufgabe des Gesetzgebers, sich nicht von gefühlter Unsicherheit leiten zu lassen. Vielmehr braucht es eine klare Kommunikation über positive Entwicklungen in der Sicherheitslage, um einer Instrumentalisierung von Angst entgegenzuwirken. Denn Angst ist ein schlechter Ratgeber – sie führt auf die dunkle Seite der Sicherheitspolitik und mündet oft in übermäßiger (digitaler) Überwachung und erratischer Entscheidungsfindung, anstatt bestehende Gefahren tatsächlich zu bekämpfen.
Zu den wesentlichen Elementen evidenzbasierter Sicherheitsgesetzgebung zählen für uns:
- die multidimensionale Analyse gesellschaftlicher Probleme,
- die gründliche und vorausschauende Bewertung geplanter Maßnahmen und ihrer Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Einzelnen,
- die Darstellung von Abwägungen, möglichen Alternativen und eine nachvollziehbare Begründung der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen,
- ein Bekenntnis dazu, dass ein Zustand vollständiger Sicherheit realistisch nicht erreichbar ist sowie
- die kontinuierliche und unabhängige Evaluation von Maßnahmen.
Evidenzbasierte Gesetzgebung steht für eine moderne, lernfähige Politik, die mit Ressourcen verantwortungsvoll umgeht, die tatsächlichen Bedürfnisse von Gesellschaft in den Blick nimmt und differenzierte Lösungen für komplexe Problemlagen anbietet. Dabei sind Transparenz und interdisziplinäre Zusammenarbeit zentrale Prinzipien, um politische Prozesse nachvollziehbar zu gestalten und Vertrauen in staatliches Handeln zu stärken.
Unsere Vision: Sicherheitsgesetze entstehen evidenzbasiert, sind zeitlich befristet und werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Eine umfassende Überwachungsgesamtrechnung, die kontinuierlich fortgeführt und durch eine unabhängige Freiheitskommission ergänzt wird, erfasst das Ausmaß staatlicher Grundrechtseingriffe und hält das Maß an Überwachung so gering wie möglich. Darüber hinaus sind Parlamente durch unabhängige Datenerhebung und Datenkompetenz in in der Lage eigenständig, unabhängig von der Exekutive, datenbasierte Entscheidungen zu treffen und Gesetzentwürfe anhand eigener Expertise zu überprüfen.
- Hinweis auf unsere aktuellen LOAD Big 5: https://load-ev.de/2025/02/22/the-big-five-zur-bundestagswahl-2025/)
- Hinweis auf Überwachungsgesamtrechnung: https://load-ev.de/2025/05/06/fortsetzung-der-uegr/
- Handreichungen der Bundesregierung zur Evaluierung
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Methoden/Downloads/Evaluierung.pdf?__blob=publicationFile - Empfehlungen der Leopoldina: https://www.leopoldina.org/publikationen/detailansicht/publication/effektiveres-staatliches-handeln-durch-lernen-aus-evaluierungen-2025/
LOAD lehnt die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ab.
Deshalb beteiligt sich LOAD e.V., vertreten durch Julia Kunzmann offiziell an der der Verfassungsbeschwerde.
LOAD setzt sich für ein grundlegendes Recht zur Anwendung von Verschlüsselungen ein.
LOAD sieht die Möglichkeit zur sicheren und vertrauenswürdigen Verschlüsselung als wesentlichen Teil des Menschenrechts auf Privatsphäre., LOAD fordert, dass alle Provider von digitalen Kommunikations- und Speicherdiensten verpflichtet werden, die Kommunikation sowie gespeicherte Daten standardmäßig durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu schützen.
Verschlüsselung ist Grundrechtsschutz: Sie schafft den Freiraum für jede Person, selbst über Freigabe der eigenen Daten zu entscheiden. Sie garantiert private Kommunikation im Digitalen. Sie schützt Menschen in autoritären Regimen vor Verhaftung und Inhaftierung.
Starke Verschlüsselung schützt uns vor einer ganzen Reihe von Bedrohungen. Sie schützt uns vor Hackern und Kriminellen. Sie schützt unsere Unternehmen vor Konkurrenten und ausländischen Spionen. Forderungen, Verschlüsselung durch sogenannte Backdoors oder durch die "Hinterlegung" von Zugangsschlüsseln zu schwächen, lehnen wir ab. Es gibt keinen Schlüssel, den nur Strafverfolgungsbehörden verwenden können - jeder Schlüssel schafft eine neue Hintertür, die zum Ziel für Kriminelle, Industriespione oder ausländische Gegner wird.
Ermittlungsbehörden haben heute Zugriff auf so viele Daten wie niemals zuvor. Sie tappen nicht im Dunkeln, sondern leben in einem goldenen Zeitalter der Überwachung und abnehmender Kriminalität. Die Schwächung von Verschlüsselung garantiert nicht mehr Schutz vor Kriminellen. Diese werden problemlos auf andere Tools und Programme ausweichen, die sich den Gesetzen des zuständigen Rechtsraums entziehen. Gefährdet werden stattdessen Bürgerinnen und Bürger, die sich nichts zu schulden haben kommen lassen.
Die Schwächung von Verschlüsselung läuft ins Leere, verletzt unsere Grundrechte und schwächt die Wirtschaft.
Wir setzen uns für offene Verschlüsselungsstandards und gegen gesetzliche Beschränkungen oder Verbote kryptografischer Sicherungssysteme ein. Der Staat darf sich nicht an digitalen Grau- oder Schwarzmärkten für Sicherheitslücken beteiligen. Stattdessen muss er sich für den Einsatz von quelloffenen und sicheren kryptografischen Lösungen einsetzen und Sicherheitslücken unverzüglich an das BSI melden, damit diese in Kooperation mit betroffenen Unternehmen geschlossen werden können.
LOAD verurteilt den Einsatz und die Bereitstellung offensiver Wirkmittel im Cyberraum und setzt sich für eine strikt defensiv ausgerichtete Cybersicherheitsstrategie ein.
Insbesondere kritische Infrastrukturen sind anfällig für Angriffe von Cyberkriminellen oder von Drittstaaten. Da eine zweifelsfreie Attribution der Herkunft eines Cyberangriffs technisch oft ausgeschlossen ist, muss davon ausgegangen werden, dass sowohl der Angriff als auch ein Gegenangriff immer auch zivile Infrastruktur treffen können. Kriegerische Handlungen gegen zivile Infrastruktur sind durch diverse internationale Vereinbarungen bereits geächtet.
Wir fordern ein internationales Abkommen, das jegliche offensive Wirkmittel im digitalen Raum als Digitalwaffen (D-Waffen) einstuft und diese im Rahmen eines Digitalwaffensperrvertrags international verbietet, ähnlich wie die vorhandenen ABC-Waffensperrverträge.
Weiterhin fordern wir, dass Deutschland mit gutem Beispiel voran gehen muss und solche offensiver Wirkmittel im Cyberraum weder entwickeln noch einsetzen darf.
In Zeiten aufziehenden geopolitischen Systemwettbewerbs und vor dem Hintergrund bestehender Abhängigkeiten unserer Lieferketten ist es umso wichtiger, digitale Souveränität herzustellen. Dies ist nur durch eine gemeinsame europäische Zusammenarbeit möglich.
Upload-Filter sind aus Sicht von LOAD das falsche Instrument, um einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Rechteinhabern, Kreativen und Nutzerinnen und Nutzern in einem digitalen Zeitalter zu schaffen.
LOAD unterstützt die Bewegung „save the internet“, die Proteste rund um die Verhandlung der EU-Urheberrechtsreform organisiert hat und sich vor allem für eine Streichung des relevanten Artikel 13 (später Artikel 17) der sogenannten DSM-Richtlinie einsetzte.
LOAD unterstützt den effektiven Kampf gegen Hass und Hetze im Netz, lehnt aber das Netzwerk
durchsetzungs gesetz (NetzDG) als ungeeignetes und unverhältnismäßiges Instrument zur Erreichung dieses Ziels ab.
Das NetzDG schafft aus Sicht von LOAD keine bessere Rechtsdurchsetzung, sondern im Gegenteil Anreize für Anbieter sozialer Medien, die Meinungsfreiheit im Netz zu gefährden.
Hass und Hetze im Netz müssen effektiv bekämpft werden. Dazu gehört zum einen die Durchsetzung des Strafrechts, wenn es sich um Verhalten handelt, das verboten ist. Hierfür müssen die Strafverfolgungsbehörden personell und sachlich ausreichend ausgestattet sein und außerdem ein Problembewusstsein für Phänomene haben, die sich im digitalen Raum abspielen.
Zum anderen kommen im Netz aber auch viele Äußerungen vor, die zwar nicht strafrechtliche relevant sind, aber dennoch Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen verletzten oder zu einer Debattenkultur beitragen, in der die Grenze des Erträglichen immer mehr zulasten der Nutzerinnen und Nutzer verschoben wird. Für diese zweite Form von Äußerungen müssen Betroffene in die Lage versetzt werden sich auf zivilrechtlichem Weg zur Wehr zu setzen und ihr Recht durchzusetzen. Dafür braucht es einfachere, möglichst digitale Verfahren und einen Auskunftsanspruch, mit dem Betroffene erfahren können, gegen wen sie eine Klage oder Anzeige richten müssen.
Rechtsdurchsetzung, auch im digitalen Raum, ist die Aufgabe staatlicher Gewalt, sie sollte nicht an private Stellen delegiert werden.
Das NetzDG sieht für Anbieter in der Regel nur eine Frist von 24 Stunden vor, in welcher darüber entschieden werden muss, ob gemeldete Inhalte rechtmäßig oder rechtswidrig sind. Diese kurze Frist, gepaart mit Bußgeldandrohungen, wenn Verpflichtungen aus dem NetzDG nicht eingehalten werden, führt zur realen Gefahr des sogenannten Overblocking. Das heißt, dass Anbieter lieber mehr Inhalte entfernen, um sich nicht der Gefahr eines Bußgelds auszusetzen.
Auch die Erweiterungen des NetzDG aus dem Jahr 2021 tragen nicht zu einer Verbesserung bei.
Insbesondere die neue Meldepflicht für Anbieter, durch die sie verpflichtet sind, möglicherweise strafbare Inhalte direkt an eine Zentralstelle beim Bundeskriminalamt (BKA) auszuleiten, ist rechtsstaatlich hoch bedenklich. Durch sie wird die Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung von Inhalten durch die Anbieter sozialer Medien, die immer mehr als Hilfsorgane der Strafverfolgung dienen, noch weiter vertieft.
Außerdem entsteht eine riesige Verdachtsdatenbank beim BKA, in der gemeldete Inhalte, Bestandsdaten der Nutzerinnen und Nutzer sowie identifizierende Merkmale wie IP-Adressen und Portnummern gespeichert sind, ohne dass ein konkreter Verdacht besteht.
In der Struktur der Polizei ist üblich, dass es Fachpersonal für Deliktbereiche gibt, wie z.B. Fachpersonal im Deliktbereich sexueller Missbrauch. Im Sinne solcher Kontaktbereichsbeamten sollen in möglichst vielen Polizeiwachen Planstellen für Fachpersonen mit besonderer Ausbildung zur Abwehr von Cyberkriminalität geschaffen werden.
LOAD fordert die Einrichtung von Polizeieinheiten, die grundsätzliches Wissen zur Abwehr von Cyberkriminalität in jeder Polizeiwache verbreitet.
Die Aufgaben dieses zusätzlichen Personals umfassen das Absichern von Computern der Bürger - z.B. durch persönliche Beratung zur Cybersicherheit, das Aufnehmen von Anzeigen von Bürgern zum Deliktbereich Internetkriminalität und möglicherweise notwendige nachgängige Beratung zur Absicherung des betroffenen Geräts oder Accounts.
Weiterhin soll es fest in die Prozesse dieser Einheit integriert werden, dass Vorfälle und Anzeigen bewertet und professionell an das BSI und an das Nationales Cyberabwehrzentrum (NCAZ) weitergemeldet werden. So wird ein bürgernahes Frühwarnsystem für Cyberkriminalität geschaffen.
Das Curriculum der Aus- und Fortbildung dieses Fachpersonals soll zu einem Großteil vom BSI festgelegt werden.
LOAD fordert die konsequente öffentliche Unterstützung von Open-Source-Plattformen und -Modellen.
LOAD spricht sich für Netzneutralität und für eine Grundversorgung beim Zugang zum Internet aus.
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Netzneutralität kann zum einen bedeuten, dass der gesamte Internetverkehr unabhängig von dessen Absender, Empfänger, Art, Inhalt, Gerät, Dienst oder Anwendung in gleicher Weise, diskriminierungsfrei und ohne Beschränkungen oder Eingriffe behandelt werden sollte.Netzneutralität kann auch das Prinzip beschreiben, dass Zugangsanbieter einer allgemeinen Beförderungspflicht innerhalb der Grundversorgung unterliegen, indem sie ungeachtet der zu transportierenden Inhalte und Anwendungen Übertragungsleistung und die universale Konnektivität zu allen anderen Endnutzern bereitstellen.Jenseits der Grundversorgung darf eine transparente und diskriminierungsfreie Priorisierung nach Diensteklassen erfolgen. Es müssen innerhalb einer Klasse alle Pakete gleichbehandelt werden. Netzneutralität wird im Rahmen obiger Definition gesetzlich geregelt. Dort wird auch das Verfahren zur Festlegung einer Dienstklasse beschrieben.
- Grundversorgung bedeutet die Bereitstellung einer ausreichenden Bandbreite für die Nutzung von VoIP, Streaming, sicherheitsrelevanten und populären Diensten.
LOAD fordert einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch seitens der Bürger auf Datenbereitstellung durch die öffentlichen Verwaltungen, um diese bei der Umsetzung des Open-Data-Gesetzes unter Zugzwang zu setzen.
Hintergrund
Einer konsequente(re) Anwendung des Open Data-Ansatzes leistet unter anderem einen wertvollen Beitrag für den Erfolg datenbasierter Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz in Europa.
Warum Open Data?
Was ist zu tun?
Grenzen des Open Data-Ansatzes
Gerade der mobile Breitbandausbau hinkt in Deutschland massiv hinterher.
Im Bereich der Digitalisierung ist unsere Gesellschaft auf das Engagement von Freiwilligen anwiesen. Sie füllen Lücken im Bereich der digitalen Bildung, aber auch bei der Bereitstellung von nicht-kommerzieller Kommunikationsinfrastruktur und -software.
Ehrenamtlich Engagierte wie freifunk.net erleichtern beispielsweise den Zugang zum Internet für alle. Der Wohnort und begrenzte finanzielle Möglichkeiten dürfen nicht zu Nachteilen werden und Menschen daran hindern, an der digitalen Gesellschaft teilzuhaben.
LOAD fordert, dass die Förderung nicht-kommerzieller Kommunikationsinfrastruktur genauso selbstverständlich wird wie die Förderung andere ehrenamtlicher Engagements.
Doch auch über das Beispiel der freifunk.net-Initiative hinaus bietet sich ein vielfältiges Spektrum am Menschen, die sich unentgeltlich engagieren, um digitale Teilhabe und ein offenes Internet zu ermöglichen.
Die rechtliche Grundlage dafür, dass die Arbeit durch diese Organisationen einen gemeinnützigen Zweck hat, muss durch Änderungen in der Abgabenordnung sichergestellt werden. Nur so wird die Finanzierung durch Spenden für Unterstützerinnen attraktiv, aber auch die Förderung durch entsprechende Programme - u.a. durch Bundesministerien - wird so vereinfacht.
LOAD fordert die konsequente Durchsetzung eines fairen Wettbewerbs zwischen privaten, staatlichen und gebührenfinanzierten Content-Anbietern im Netz
LOAD fordert eine grundsätzliche Veröffentlichungspflicht über die Entscheidungswege von für den Lebensalltag relevanten Algorithmen.
Algorithmen haben zunehmend eine faktische Relevanz für die Lebenswirklichkeit aller Menschen. Die zunehmende Verbreitung von sogenannter künstlicher Intelligenz1 im Alltag verdeutlicht die Bedeutung von sicheren und transparenten Anforderungen an Algorithmen bzw. Modellen. Der Alltag jedes Menschen wird durch deren Entscheidungen bewusst und unbewusst beeinflusst.
Selbstbestimmtes Leben setzt also Kenntnisse über die Algorithmen voraus. Daher müssen die Ergebnisse von entscheidungstreffenden Algorithmen nachvollziehbar sein. Hier setzt die Qualitative Algorithmentransparenz (qAT) durch eine Veröffentlichungspflicht über alle Algorithmen bzw. Modellen, die relevante und nicht-triviale2 Entscheidungen treffen an.
Entscheidungen sind beispielsweise Werbeempfehlungen, Prognosen über Alter genauso wie wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Auswahl, was einem Nutzer aus einer Webseite angezeigt wird und was nicht.
Die qAT bei den qualitativen Eigenschaften eines Algorithmus bzw. Modells an, sodass anhand dieser Kriterien das Risiko und den Einfluss des Algorithmus bzw. Modells auf den Alltag einschätzen werden kann.
Dafür relevante Informationen sind:
- Angaben über Ein- und Ausgabedaten, sowie alle wesentlichen Schritte der Vor- und Nachbearbeitung der Daten
- eine qualitative Beschreibung der Entscheidungsfindung (bei nicht-selbstlernenden Systemen) oder eine qualitative Beschreibung der Datenverarbeitung während des Trainingsprozesses (z.B. welche Trainingsdaten wie verwendet/gefiltert wurden)
- das Risikomanagement des algorithmischen Systems. Dies inkludiert die Auflistung aller (i) wesentlicher Szenarien, (ii) betroffenen Personen(gruppen) für die die Risikobestimmung analysiert wurde, und (iii) die implementierten Mitigationsmaßnahmen.
- die statistische Charakterisierung (z.B. false positive/false negative rate bei Klassifizierungen). Hierfür sollen die verwendeten Metriken zur Bestimmung der Genauigkeit, sowie die verwendeten Testdaten veröffentlich werden. Es soll offengelegt werden, warum die verwendeten Testdaten repräsentativ für den geplanten Zweck des Systems ist.
Für den Umfang der offenzulegenden Daten sollte insbesondere die Kritikalität der geplanten Verwendungszwecke des algorithmischen Systems berücksichtigt werden. Die Genauigkeit und Granularität der Angaben müssen eine qualitative Überprüfung des Algorithmus ermöglichen. Die Veröffentlichung muss den betroffenen Menschen zugänglich sein.
Die Veröffentlichung des Quellcodes ist weder zwingend (noch ausreichend) für eine qAT.
Mit einer qAT muss auch eine grundsätzliche Erlaubnis eines Reverse Engineerings zum Zwecke der Überprüfung eingeführt werden.
LOAD unterstützt die Einrichtung von (bevorzugt) europäischen Benchmarking Zentren, die Empfehlungen, Durchführung und Analysen zu Metriken, statischen Tests und Testverfahren veröffentlichen.
LOAD unterstützt die Einrichtung von (bevorzugt) europäischen Prüfzentren für die Untersuchung von komplexen algorithmischen Systemen hinsichtlich Safety, Security und Bias untersuchen.
Fußnoten
1): AIA Definition KI ‘‘artificial intelligence system’ (AI system) means a machine-based system that is designed to operate with varying levels of autonomy and that can, for explicit or implicit objectives, generate outputs such as predictions, recommendations, or decisions, that influence physical or virtual environments;
2) D.h. mit Entscheidungsspielraum. Z.B. die automatische Umsetzung einer Tabelle wäre trivial. Dabei ist es egal, ob Methoden des maschinellen Lernens, oder klassiche, aber nicht nachvollziehbare Algorithmen verwendet werden.
LOAD fordert die Einrichtung einer BND-Unterlagenbehörde.