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„Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten“

📜 Gab es schon vor dem Internet

📝 Erklärung

Der wohl bekannteste Datenschutz-Mythos: Wer gegen Überwachung ist, muss etwas zu verbergen haben. Privatsphäre wird als Privileg für Kriminelle dargestellt.

🎯 In welchem Zusammenhang kommt der Spruch/Mythos auf?

– Vorratsdatenspeicherung – Videoüberwachung im öffentlichen Raum – Staatliche Überwachungsmaßnahmen – Biometrische Massenerfassung

💡 Klassische/starke Gegenargumente

Privatsphäre ist kein Privileg für Menschen mit „schmutzigen Geheimnissen“, sondern ein Grundrecht. Selbst völlig legale Aspekte unseres Lebens wollen wir nicht der Öffentlichkeit preisgeben:
  • Medizinische Daten und Gesundheitszustand
  • Finanzielle Situation und Kontostände
  • Sexuelle Orientierung und Intimleben
  • Religiöse oder politische Überzeugungen
  • Private Gespräche mit Partner:in, Freund:innen, Familie

Edward Snowden: „Zu argumentieren, dass man keine Privatsphäre braucht, weil man nichts zu verbergen hat, ist so, als würde man sagen, man braucht keine Meinungsfreiheit, weil man nichts zu sagen hat.“

🔗 Links und Quellen