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Podiumsdiskussion zum Thema „Neue Spielregeln aus Brüssel für Daten, Künstliche Intelligenz und Plattformen“
30.November 2022 @ 5:30 pm - 8:30 pm
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- Teresa Widlok, Stellv. Vorsitzende LOAD e.V., Berlin
- Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, Technische Hochschule Köln; Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.
- Maria Christina Rost, Pressesprecherin beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Prof. Dr. Tobias Gostomzyk, Professur für Medienrecht an der Technischen Universität Dortmund
- Dr. Julian Jaursch, Projektleiter „Policy | Plattformregulierung“, Stiftung Neue Verantwortung, Berlin (zugeschaltet)
Die Moderation der Podiumsdiskussion übernimmt Dr. Tobias Keber, Professor für Medienrecht und Medienpolitik an der HdM Stuttgart sowie Leiter des IDE.
Der europäische Gesetzgeber baut das Digitalrecht derzeit fundamental um. Eine Vielzahl neuer Verordnungen und Richtlinien geben den verbindlichen Rahmen für Daten, Künstliche Intelligenz und Plattformen vor. Die Digitalwirtschaft steht somit vor epochalen Veränderungen. Teil des neuen Rechtsrahmens sind unter anderem der Data Governance Act (DGA), der Data Act (DA), der Artificial Intelligence Act (AIA), der Digital Services Act (DSA) sowie der Digital Markets Act (DMA). Zum Teil befinden sich die Gesetze noch in der Verhandlungsphase, weitreichende Veränderungen durch DSA und DMA sind aber bereits ausverhandelt und treten in Kürze in Kraft.
Die Regelungen in den verschiedenen Bereichen sind hochkomplex und werfen viele Fragen auf, nicht zuletzt nach ihrem Zusammenspiel. So sollen die Vorgaben des Artificial Intelligence Act die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unberührt lassen. Gleiches gilt den Entwürfen nach für das Verhältnis zwischen DSGVO und Data Act. Wenn Ziel des Data Act aber eine Erleichterung des Datenwirtschaftens ist, scheint dies mit der DSGVO jedenfalls in ihrer bisherigen Interpretation nicht ohne weiteres vereinbar zu sein.
Der in der öffentlichen Debatte zum Teil als „Plattformgrundgesetz“ gepriesene Digital Services Act adressiert Verkaufsplattformen wie Amazon ebenso wie soziale Netzwerke, Suchmaschinen und Videosharing-Dienste. In einem gestuften Ansatz werden den Unternehmen weit mehr Pflichten aufgegeben, als dies bisher der Fall war. Kommen die Unternehmen den Verpflichtungen nicht nach, drohen Bußgelder, die über den bereits aus der DSGVO bekannten Rahmen noch hinausgehen können. Unklar ist dabei, ob der neue Regulierungsrahmen geeignet ist, Fehlentwicklungen im digitalen Raum, beispielsweise der Verbreitung von Fake News, tatsächlich Wirksames entgegenzusetzen. Wie werden diese neuen Spielregeln unseren Alltag beeinflussen?