LOAD e.V.

Pressemitteilung: LOAD begrüßt das EuGH-Urteil zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung

Zur heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung erklärt Ann Cathrin Riedel, die Vorsitzende von LOAD e.V.:

"Ich freue mich, dass der EuGH ein weiteres Mal klar gestellt hat, dass die anlasslose und massenhafte Überwachung der Bevölkerung nicht mit der Europäischen Grundrechtscharta vereinbar ist. Die Speicherung von umfangreichen Verkehrs- und Standortdaten, würde sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben und die Persönlichkeit von Menschen zulassen. Dies darf in einem Rechtsstaat nicht möglich sein! "

Die Vorratsdatenspeicherung ist seit jeher ein umstrittenes Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung. Bereits das 2005 beschlossene und auf einer EU-Richtlinie basierende Gesetz wurde 2010 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gekippt.

2015 erließ die damalige Bundesregierung ein weiteres Umsetzungsgesetz, das 2016 unter anderem von Digitalcourage und LOAD e.V. vor das Bundesverfassungsgericht gebracht wurde. Das Verfahren ist noch offen.

Nunmehr entscheidet der EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG). Im Anschluss an das Urteil wird der Prozess vor dem BVerwG fortgeführt und es muss unter Beachtung des EuGH-Urteils eine eigene Entscheidung treffen.

Im November 2021 erklärte bereits der zuständige Generalanwalt Sánchez-Bordona, dass die aktuell gültige, aber nicht vollzogene deutsche Regelung nicht mit EU-Grundrechte auf Privatheit der Kommunikation, Schutz der personenbezogenen Daten und der Verhältnismäßigkeit (konkret Art. 7, Art. 8 und Art. 52 EU-Grundrechte-Charta) im Einklang stehen. Dem hat sich der EuGH nunmehr im Wesentlichen angeschlossen und klare Richtlinien erlassen.

Der EuGH hat enge Grenzen gesetzt, in denen Verkehrsdaten (anlasslos) gespeichert werden dürfen. Es dürfe nicht "präventiv zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen deröffentlichen Sicherheit eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten" in nationalen Gesetzen vorgesehen werden, so der Gerichtshof am Dienstagmorgen. Eine allgemein und unterschiedslose Speicherung auf Vorrat ist nur möglich bei einer "real und aktuell oder vorhersehbar einzustufenden ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit", wenn dies durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle kontrolliert wird. Daran hat sich der deutsche Gesetzgeber zu halten. "Ich sehe hier den liberalen Bundesjustizminister Marco Buschmann in der Pflicht, eine Regelung mit Augenmaß vorzuschlagen und noch mehr die Bundesinnenministerin Nancy Faeser, ihr Störfeuer einzustellen,“ erklärt Riedel in Berlin.

Das EuGH-Urteil wird auch Auswirkungen auf die Klage von Digitalcourage und LOAD e.V. haben und die aktuelle Regierung in ihrer Entscheidung über ein neues Umsetzungsgesetz binden. „Alle Personen, die nach einem neuen Gesetz rufen, mögen nunmehr ihren Rechtsstaatskompass neu kalibrieren. Grundrechte sind keine Verhandlungsmasse, das hat der EuGH einmal mehr deutlich gemacht!“, sagt die LOAD-Vorsitzende abschließend.