Unser Mitglied Prof. Dr. Wilfried Bernhardt vertrat uns heute als Experte im Bayerischen Landtag bei der Anhörung zum geplanten Bayerischen Digitalisierungsgesetz.
Dieser Gesetzesentwurf enthält aus unserer Sicht noch so einiges an Verbesserungspotential. Zum Beispiel:
- Bayern darf nicht nur auf eigene Infrastruktur aufsetzen und muss bei Anwendungen, Hardware und auch Zugangsautentifizierungen mit anderen Bundesländern zusammenarbeiten
- Open Source und Open Data dürfen nicht nur als Option vorhanden sein, sondern müssen obligatorisch werden
- Rechtsansprüche der Bürger auf Onlinebearbeitung ihrer Anträge müssen formuliert sein und nicht im Ermessen der einzelnen Behörden liegen
- Die Oberaufsicht gehört eher ins Digitalministerium und nicht ins Finanzministerium
- Auch die Digitalisierung von Schulen gehört in solch ein Gesetz
Die vorab eingereichte schriftliche Stellungnahme könnt Ihr hier nachlesen