LOAD-Vorstandsmitglied Uwe Probst freut sich über die Datenschutzgrundverordnung und kommentiert diese.
Ende eines Berater-Hypes
Wieder einmal ist ein Panik-Thema durch Presse und Social Media getrieben worden. 5-stellige Postleitzahl, Y2K, Euro-Einführung… Regelmäßig werden Weltuntergangsszenarien inszeniert. Das hilft vor allem zwei Gruppen. Zum einen der Presse und den Influencern, die mit Horrorgeschichten ihre Reichweite erhöhen und zum anderen den vielen Tausend Beratern, die ihre Tagessätze besser erhöhen können, wenn die Panik anwächst.
Noch besser klappt das, wenn die potentielle Kundschaft kaum Ahnung hat worum es geht, und man mehr verkaufen kann als überhaupt notwendig.
Der 25. Mai ist erreicht. Viele unnötige Honorare wurden bezahlt und sinnlose Software zugekauft, weil die neuen gesetzlichen Anforderungen teilweise bewusst übertrieben beschrieben wurden. Aber die Welt ist nicht untergegangen. Die Wirtschaft läuft weiter und es gibt auch noch Vereine mit verantwortlichen Vorständen.
Es wird auch in Zukunft regelmäßig solche Hypes geben. Zum Beispiel warten am Horizont schon die Eprivacy-Verordnung und komplexe Änderungen beim Steuerrecht oder bei der Schwarzgeldbekämpfung, welche die Neukonzipierung vieler Systeme und Prozesse notwendig machen werden. Auch da wird es wieder Berater geben, die dann eine neue Panik für sich nutzen werden.
Verantwortung der Unternehmen
Ich hoffe, dass irgendwann die Unternehmen (auch die kleinen und mittleren) lernen, dass sie bei ihren Geschäftsmodellen nicht nur ihre eigenen Ein- und Ausgaben für das Kerngeschäft berücksichtigen. Sie müssen auch bedenken von wem sie ihre Einkommen erzielen. Das sind nicht nur IP-Adressen, die nach einem Service anonym Geld überweisen. Jeder Kunde ist auch ein Mensch oder eine Gruppe von Menschen. Menschen haben auch Rechte und nicht nur Zahlungsverpflichtungen.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist schon seit Jahren in Deutschland in den Datenschutzgesetzen festgeschrieben und gehört meines Erachtens zu den zentralen Bestandteilen der Bürgerrechte.
Leider wurden diese zu oft nicht berücksichtigt, weil dieser „unnötige Kram, der keinen interessiert,“ bei Zuwiderhandlung nicht oder zu wenig sanktioniert wurde.
Es wird Zeit, dass Geschäftspartner auch wieder als Partner und nicht als Melkkuh angesehen werden.
DSGVO brachte den Menschen wieder in den Fokus
Einen großen Vorteil hatte der Hype um die DSGVO: Alle Betroffenen mussten sich endlich einmal mit dem Thema Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung beschäftigen. Sie mussten sich überlegen, was sie ihren Kunden und Mitarbeitern zumuten dürfen. Endlich viel auf, dass man keine Kundenlisten offen im Besucherzimmer liegen lassen darf, dass der Sachbearbeiter nicht bei einem Anruf mit einem Unbekannten über die Zahlungsmoral eines Kunden reden darf, dass ein Vereinsvorsitzender die Mitgliederliste für ein Werbemailing seines Unternehmens verwenden darf, …
Ich hoffe, dass daraus auch viele gelernt haben und in Zukunft der Datenschutz endlich ernst genommen wird.
DSGVO ist trotz des abschreckenden Namens eine gute Sache
Mein politisches Engagement begann ich, weil ich für die Bürgerrechte eintreten wollte. Dazu gehören selbstverständlich auch die Rechte an der Verwendung der eigenen personenbezogenen Daten. Schon in der Schule war ich begeistert von unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, die diese Rechte für alle (nicht nur für Unternehmen) garantieren soll. Sie schützt uns zum Einen vor staatlicher Willkür, Überwachung und Verfolgung, wie wir sie hier bis 1945 und ein bisschen weiter östlich bis 1989 ertragen mussten. Zum anderen schützt sie uns vor zu starken oder zu rücksichtslosen privaten Playern in unserer Gesellschaft. Alle Menschen müssen die Mittel haben sich gegen Staat und auch gegen zu starke Unternehmen zu behaupten, wenn diese Machtverhältnisse einseitig zu ihrem Vorteil ausnutzen wollen. Wir brauchen da Chancengleichheit.
Hierfür ist die DSGVO ein wichtiger Bestandteil. Dieser muss im Namen gesellschaftlichen Friedens und Gerechtigkeit auch den Preis wert sein, den es kostet.
Ja, in einigen Details existieren gewisse Unsicherheiten bezüglich der Umsetzung. Das ist aber bei allen neuen oder auch nur angepassten Regeln so. Hier wird nachgebessert werden. Sei es durch Anpassung der Gesetze oder durch Auslegung durch Gerichte. Das ist aber ein ganz normaler Vorgang.
Über den Autor:
Uwe Probst, geboren 1965, aus Sulzbach am bayerischen Untermain ist Gründungs- und Vorstandsmitglied von LOAD e. V. Außerdem ist er in verschiedenen netzpolitischen Gremien der FDP tätig. Er beschäftigt sich in seinem politischen Engagement hauptsächlich mit den gesellschaftlichen Auswirkungen von neuen Technologien und Verfahren. Im Hauptberuf ist er Business Analyst für Wertpapiertechnik bei einer großen deutschen Bank.