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Selbstbestimmter Einsatz von AdBlockern

Beschluss vom 12.06.2016

Nutzer von Endgeräten müssen selbstbestimmt und frei darüber entscheiden können, welche Inhalte aus dem Internet ihnen angezeigt werden oder heruntergeladen werden. Sie müssen Anwendungen einsetzen dürfen, die bestimmte Inhalte (z.B. Werbung) ausblenden oder den Download dieser verhindern. Das Recht, eigene Geräte vor Schadsoftware zu schützen, darf nicht eingeschränkt werden. Inhalteanbieter können die Nutzung ihrer Inhalte von der Anzeige von Werbung abhängig machen.

 

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