Beschluss vom 12.06.2016
Nutzer von Endgeräten müssen selbstbestimmt und frei darüber entscheiden können, welche Inhalte aus dem Internet ihnen angezeigt werden oder heruntergeladen werden. Sie müssen Anwendungen einsetzen dürfen, die bestimmte Inhalte (z.B. Werbung) ausblenden oder den Download dieser verhindern. Das Recht, eigene Geräte vor Schadsoftware zu schützen, darf nicht eingeschränkt werden.