#EUGIFChallenge – Die LOAD-Wahlprüfsteine zur Europawahl 2019
Wofür stehen die deutschen Parteien digitalpolitisch bei der Europawahl 2019?
Wer ist der „Internetsprache“ in GIFs und Memes mächtig und vermag unsere #EUGIFChallenge zu gewinnen?
Wir haben 12 Parteien gebeten, insgesamt 19 LOAD-Thesen zu bewerten und ihnen die Möglichkeit gegeben, ihre Ideen zur Verwirklichung der Grundrechte von Netzbürgerinnen und Netzbürgern im europäischen Kontext darzulegen. Von den unten stehenden Parteien haben wir Antwort erhalten. Die AfD, DIE PARTEI und DiEM25 haben uns nicht geantwortet.
Die 19 Thesen stellen die Position von LOAD dar und decken europaweit relevante Themen der Digitalpolitik ab. Neben einer ersten Einordnung durch ein GIF konnten die Parteien Kurzstatements angeben.
Die Antworten sollen die Grundlage für einen konstruktiven Dialog zwischen der digitalen Netzgemeinschaft und Politik vor und nach der Wahl bilden.
Vielen Dank an alle Parteien für ihre Antworten, insbesondere denen, die sich der #EUGIFChallenge gestellt haben!
Legende:
✅: Zustimmung zu unserer These
❌: Ablehnung unserer These
❓: Keine explizite Antwort
1. Recht auf Verschlüsselung
Jeder hat das Recht, souverän mit seinen persönlichen Daten umzugehen und sie nach eigenem Wunsch und Methode zu verschlüsseln.
Die SPD bittet uns und Euch darum, einen Blick in ihr Wahlprogramm zu werfen, das wir hier verlinken.
Bürger sollen dazu befähigt werden, sicher zu kommunizieren. Hierfür darf die Verwen- dung verschlüsselter Kommunikation nicht eingeschränkt, sondern muss gefördert werden. Das Vor- halten von Exploits durch staatliche Stellen, etwa zur Ausnutzung durch Nachrichtendienste, ist euro- paweit zu unterbinden.
Verschlüsselung ist für DIE LINKE ein zentraler Bestandteil der digitalen Sicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger. Sie sollte in allen Digitalisierungsvorhaben der öffentlichen Verwaltung berücksichtigt werden, um im Kontakt mit Behörden echte ende-zu-ende-Verschlüsselung nutzen zu können.
Dieser Forderung stimmen wir klar zu. Darüber hinaus wollen wir sichere Verschlüsselung fördern und lehnen Hintertüren in Verschlüsselungsprodukten ab, da diese die Sicherheit aller Nutzer untergraben würden. Auch darf es keinen Zwang zur Passwortherausgabe für Beschuldigte geben.
Zur Etablierung verschlüsselter Datenübertragung sollten gängige Verschlüsselungstechniken bereits in der Schule vermittelt werden.
Ja. Jeder Mensch sollte das Recht haben souverän über seine Daten zu verfügen. Bei Ausnahmen, wie der Terrorermittlung müssen die Datenschutzrechte Unbeteiligter gewahrt werden.
Einsatz und Arbeitsweise von Algorithmen müssen in verständlicher Form dargestellt werden, um Nutzer*innen eine informierte Entscheidung zu ermöglichen, ob sie solchen Plattformen ihre Daten anvertrauen wollen
2. Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung
Die längerfristige Speicherung der Daten von Privatpersonen für eine künftige Verwendung in der Strafverfolgung ist grundsätzlich abzulehnen.
Die Regelung zur Speicherung von Verbindungsdaten ist maßvoll, weil sie unter engen rechtstaatlichen Voraussetzungen erfolgt. Datensicherheit und Datenschutz werden dabei großgeschrieben, weil die Daten nur in Deutschland gespeichert werden dürfen und konkrete Löschfristen festgelegt wurden.
Wir wollen keine lückenlose Überwachung unbescholtener Bürger, egal ob durch deut- sche Sicherheitsbehörden oder fremde Nachrichtendienste. Anlasslose Vorratsdatenspeicherung leh- nen wir auf EU- und auf deutscher Ebene ab.
Ja! Wir GRÜNE kämpfen weiterhin mit aller Vehemenz gegen alle Formen von anlassloser Vorratsdatenspeicherung. Außerdem setzen wir uns mit aller Kraft im Europäischen Parlament gegen anlasslose Speicherung von Fluggastdaten ein.
DIE LINKE lehnt die Vorratsdatenspeicherung für Kommunikationsdaten und Fluggastdaten ab. Sie ist ein Eingriff in die Privatsphäre aller, um wenige Straftäter ermitteln zu können. Das ist unverhältnismäßig.
Volle Zustimmung, Massenüberwachung durch anlasslose Speicherung von Daten nur zum Zwecke der Strafverfolgung lehnen wir, nicht nur für eine längerfristige Speicherung sondern grundsätzlich, ab. Eine neue Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene wollen wir verhindern.
Personenbezogene Daten dürfen nicht verdachtsunabhängig gespeichert werden. Außerdem ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht in das Grundgesetz aufzunehmen.
Die Vorratsdatenspeicherung zum Zwecke der Strafverfolgung lehnen wir ab.
Vorratsdatenspeicherung birgt eine große Gefahr der Selbstzensur. Zudem hat sie sich in der Strafverfolgung bislang als wenig zielführend erwiesen, während zugleich ein Fundus für Missbrauch entweder durch den Staat oder durch staatsfeindliche Hacker geschaffen wird.
3. E-Evidence
Strafverfolgungsbehörden sollen nicht ohne Richtervorbehalt Zugriff auf digitale Beweismittel auf ausländischen Servern erhalten (e-Evidence).
CDU und CSU begrüßen die Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugangs zu elektronischen Beweismitteln und die Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen, dass gerichtliche Anordnungen direkt an Diensteanbieter oder ihre Vertreter in einem anderen Mitgliedstaat gerichtet werden können. CDU und CSU wollen auch künftig die Kontrolle darüber behalten, welche strafrechtlich relevanten Daten Provider in Deutschland an andere EU-Länder herausgeben. Als ein Problem wird auch gesehen, dass die Rechtssysteme in der Europäischen Union nicht einheitlich sind. Jedes Mit-gliedsland hat zum Beispiel sein eigenes Strafrecht. Es gibt keine einheitliche juristi-sche Definition darüber, was eine Straftat ist und was nicht.
Der grenzüberschreitende Zugriff auf elektronisch gespeicherte Daten durch Ermittlungs- behörden greift tief in Grundrechte ein. Es bedarf hierfür der richterlichen Prüfung. Der Aufenthalts- staat des Betroffenen ist vorab in die Lage zu versetzen, die Einhaltung wesentlicher Rechtsstandards zu prüfen.
Ja. Die grenzüberschreitende Strafverfolgung darf nicht auf Kosten des Schutzniveaus erfolgen. Im Europäischen Parlament wird der Gesetzentwurf zu elektronischen Beweismitteln gerade verhandelt. Wir GRÜNE wollen die Möglichkeit des Datenzugriffs ohne richterlichen Beschluss um jeden Preis zu verhindern.
Die europäischen Rechtsordnungen sind weit von einer Harmonisierung entfernt. Das betrifft sowohl die Frage, was überhaupt strafbar ist, als auch die Rechte der Beschuldigten. Deshalb muss es weiterhin einen Richtervorbehalt für die Herausgabe von digitalen Beweismitteln geben.
Volle Zustimmung, Die Herausgabe, insbesondere von Inhaltsdaten, muss selbstverständlich mit einem Richtervorbehalt belegt sein. Die ausufernde Nutzung der in Deutschland bestehenden Bestandsdatenaufkunft wollen wir wieder einschränken.
Gerade auch angesichts besorgniserregender Veränderungen in den Justizsystemen mancher EU-Staaten sollten Strafverfolgungsbehörden keinen "grenzenlosen" Zugriff auf digitale Beweismittel in anderen EU-Staaten erhalten. Die Grundrechte aller EU-Bürger*innen sind zu schützen.
Wir FREIE WÄHLER lehnen es ab, dass sich ausländische Ermittler auf der Suche nach Beweisen für eine schwere Straftat direkt an die in Deutschland tätigen Internet- und Telefonfirmen wenden und die Herausgabe sämtlicher Kundendaten eines Verdächtigen verlangen können.
Bei so potentiell schwerwiegenden Datenheranziehungen zu Ungunsten des Angeklagten erscheint uns eine richterliche Kontrolle unabdingbar. Umso mehr als in vielen Staaten kein Deutschland vergleichbarer Datenschutz existiert, der Missbrauch verhindert.
4. Hack Back
Staatliche Sicherheitsbehörden sollen bei Cyberangriffen nicht aktiv zurückschlagen ("Hack-Back").
Für CDU und CSU spielt das Thema „Cybersicherheit“ sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene eine große Rolle. Daher bauen wir in den kommenden zwei Jah-ren eine schlagkräftige Cyber-Brigade auf, um Cyberattacken erfolgreich abwehren und selbst offensive Fähigkeiten entwickeln zu können.
Fähigkeiten der Spionageabwehr müssen entsprechend der technologischen Möglichkei- ten weiterentwickelt werden. Grundrechte sowie der Schutz vor Angriffen auf Parlamente und Wah- len stehen alles Schutzgut aller Maßnahmen im Vordergrund. Eigene Attacken durch Nachrichten- dienste lehnen wir ab.
Ja. Offensive Operationen und sogenannte „Hack backs“ halten wir GRÜNE für verfassungsrechtlich bedenklich und lehnen diese konsequent ab.
Sogenannte "hack-backs" sind kein Beitrag für mehr digitale Sicherheit, ganz im Gegenteil. Es ist wie mit jeder Waffe: wer sie besitzt, muss zeigen dass er sie einsetzen kann und wird. Sicherheit für digitale Infrastrukturen kann nur rein defensiv gewährleistet werden
Volle Zustimmung, "Hack-Backs" sind technisch unsinnig und schaden der IT-Sicherheit. Es ist es meist unmöglich, sie schnell genug umzusetzen um noch Schaden zu verhindern, außerdem verstecken sich die meisten Angreifer hinter Systemen unwissender Dritter, wo Kollateralschäden drohen.
Cyberattacken zum Schaden von Personen, Organisationen oder Infrastruktur müssen aufgeklärt und die Urheber zur Verantwortung gezogen werden. Da bedarf es keiner Gegenangriffe.
Wir brauchen in Europa modernste Technik, um Straftäter und Gefährder schnell identifizieren zu können. Deshalb setzen wir FREIE WÄHLER uns für eine moderne Ausstattung der Sicherheitsbehörden ein. Auch ein Hack-Back sollte von staatlicher Seite aus möglich sein.
Wenn der Staat unmittelbar angegriffen wird, erscheint uns die Option des Gegenschlages sinnvoll. Sowohl zur Abschreckung der Angreifer, als auch als Mittel zur Informationsgewinnung über ihn. Hierbei wäre aber eine gewisse Bedrohlichkeitsschwelle zu erwägen.
5. Digitalwaffensperrvertrag
Wir brauchen einen international verbindlichen Digitalwaffensperrvertrag.
CDU und CSU würden internationale Regeln im Umgang mit Cyberangriffen befürworten.
Deutschland sollte seine Vorreiterrolle in Fragen der IT-Sicherheit nutzen, um sich auf in- ternationaler Ebene für eine völkervertragliche Regelung zur Steigerung der IT-Sicherheit und zur Ein- hegung des Einsatzes von „Cyberwaffen“ innerhalb und außerhalb bewaffneter Konflikte einzuset- zen.
Ja. Eine Art Digitalwaffensperrvertrag ist Teil einer notwendigen Anpassung der internationaleren Regeln für das Zusammenleben an das Digitale Zeitalter.
Es wird viel Zeit vergehen, bis so etwas erreicht ist. Schon jetzt sollte die EU keine Forschungsgelder mehr in Spähsoftware stecken, Entwickler solcher software von Forschungsvorhaben und von IT-Beschaffungen ausschließen und die Waffenexportregeln um Digitalwaffen erweitern.
Volle Zustimmung. Schadsoftware, die in der Lage ist Menschenleben durch Angriffe auf gesellschaftliche Versorgungsnetzwerke (Stichwort: KRITIS) zu gefährden, betrachten wir als inakzeptables Sicherheitsrisiko.
Der beliebigen Verbreitung von Digitalwaffen muss ein Riegel vorgeschoben werden. Hierfür wären verbindliche Selbstzerstörungsmechanismen und Kennzeichnungen als Teil einer internationalen Vereinbarung zu diskutieren.
Wir FREIE WÄHLER unterstützen einen solchen Sperrvertrag, da die Cyberkriegsführung häufig zivile Ziele trifft.
Sollte die Schaffung eines derartigen Vertrages möglich sein, wäre dies sehr zu begrüßen, da digitale Angriffe schon jetzt enormen Schaden anrichten könnten. Mehr aber noch als bei anderen Sperrverträgen besteht hier das Problem der Kontrolle der Vertragseinhaltung.
6. Uploadfilter
Der EUGH sollte schnellstmöglich die Rechtmäßigkeit von Uploadfiltern überprüfen.
Die EU-Urheberrichtlinie muss nun in nationales Recht umgesetzt werden. CDU und CSU stehen dem Einsatz von Uploadfiltern skeptisch gegenüber. Wir wollen für die na-tionale Umsetzung einen Vorschlag entwickeln, der die Umsetzung der Richtlinie aus-drücklich ohne Uploadfilter vorsieht.
Wir Freie Demokraten sind gegen Uploadfilter. Es gibt für uns bessere Wege, um das Ur- heberrecht im Internet durchzusetzen und zu modernisieren, ohne einen solch tiefgreifenden Ein- griff. Wir werden uns deshalb zuerst im Europäischen Parlament dafür einsetzen, Uploadfilter wieder abzuschaffen.
Ja. Wir GRÜNE lehnen die Einigung über die Uploadfilter zur Urheberrechtsreform ab und werden weiter gegen die Uploadfilter kämpfen. Der EuGH sollte sich daher, sobald eine Klage vorliegt, mit der Rechtmäßigkeit jener Filter befassen
Es ist bedauerlich, wenn solche gesellschaftspolitisch relevanten Vorgänge von Gerichten bewertet werden müssen, weil die Gesetzgeber zu keiner grundrechtssensiblen Lösung gekommen sind. Dies führt auch zu jahrelanger Rechtsunsicherheit, denn zunächst muss der nationale Rechtsweg gegangen werden.
Volle Zustimmung. Die Piratenpartei prüft bereits eine Klage beim EuGH, sollte diese nicht direkt möglich sein, so würden wir Betroffene unterstützen, deren Upload beispielsweise zu unrecht ausgefiltert wurde, das Gesetz höchstrichterlich überprüfen zu lassen.
Der gesetzgeberische Prozess zur Urheberrechtsreform auf EU-Ebene hat zu große Mängel offenbart, als dass Millionen von Internetnutzern, Kulturschaffenden und sonstigen Betroffenen tatsächliche und nachhaltige Verbesserungen erwarten könnten. Eine Überprüfung durch den EUGH scheint daher geboten.
Die Überprüfung der Novellierung des Urheberschutzrechts auf europäischer Ebene ist dringend notwendig. Die jetzige Ausformulierung insbesondere des Paragrafen 17, welche unausgesprochen Uploadfilter voraussetzt, ist der falsche Weg.
Wir zweifeln aufgrund der Grobheit von Uploadfiltern und ihrer dürftigen Implementierung an dem aktuellen Modell. Eine richterliche Prüfung kann in Anbetracht der großen Unsicherheit hier nur helfen.
7. Leistungsschutzrecht
Das neu eingeführte europäische Leistungsschutzrecht für Presseverleger wird nicht zu einer angemessenen Vergütung von Rechteinhabern führen.
Mit der Reform der fast 20 Jahre alten Urheberrechts-Richtlinie am 27. März 2019 hat man das Urheberrecht an das digitale Zeitalter angepasst. CDU und CSU sind der Auf-fassung, dass mit der EU-Urheberrechtsreform unterschiedliche berechtigte Interessen in eine faire Balance gebracht wurden
In Deutschland gibt es schon ein LSR und es hat kaum zu Mehreinnahmen geführt. Das Problem der Ungleichheit zwischen großen Nachrichtenaggregatoren (wie Google und anderen) und den Urhebern muss mit Mitteln des Wettbewerbs- und Kartellrechts und nicht des Urheberrechts ge- löst werden.
Ja. Wir GRÜNE schätzen die Aussichten auf eine verhältnismäßige Vergütung von Autor*innen, Künstler*innen und Medienschaffenden durch das Leistungsschutzrecht als gering ein und halte das Recht für unzureichend, da es nicht vor dem völligen Ausverkauf der Rechte gegen ein pauschales Honorar schützt.
Das neue Leistungsschutzrecht wird Verbesserungen sogar wieder zurückdrehen, die in Deutschland durch Klagen durchgesetzt werden konnten - Verleger sollen wieder an den Werken ihrer Autor*innen beteiligt werden. Die Chance für ein modernes Leistungsschutzrecht wurde von der Mehrheit im EP vertan.
Volle Zustimmung. Das schon bestehende Leistungsschutzrecht in Deutschland ist der beste Beweis, dass so keine adäquate Vergütung von Rechteinhabern erreicht werden kann. Die Verlegerbeteiligung nach Art 12 (16) wird Urheber noch schlechter stellen.
Das ist zu befürchten und war für uns als ÖDP - neben Art. 13 (bzw. 17) - ausschlaggebend, die ausgehandelte Urheberrechtsreform abzulehnen.
Eine Anpassung des Urheberrechts an die Bedürfnisse des Internetzeitalters ist dringend notwendig. Die vorliegende Version des Leistungsschutzrechts hat besonders im Bereich der Lizenzierung von geschütztem Material noch große Defizite.
Wir haben zu diesem Thema leider aktuell noch nicht die wissenschaftliche Expertise um uns hier eine begründete Prognose erlauben zu können.
8. Digitalsteuer
Eine Steuer auf Datensätze oder den an Datensätzen bemessenen Umsatz ist abzulehnen.
CDU und CSU setzen sich für eine steuerliche Gleichbehandlung aller Unternehmen als Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb zwischen kleinen, mittelständischen und internationalen Konzernen ein. In der EU und international wollen wir abgestimmte Lö-sungen auf Basis einer virtuellen Betriebsstätte schaffen.
Wir wollen unseren Unternehmen den Weg in die digitale Wirtschaft erleichtern. Überle- gungen wie die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Digitalsteuer als eine Art zweite Umsatzsteuer stoßen bei uns auf Ablehnung. Wir fordern, das Thema auf OECD-Ebene zu lösen.
Es ist an der Zeit, dass alle großen Digitalfirmen ihren fairen Anteil beitragen. Internetgiganten wie Google, Facebook und Amazon verdienen Milliarden in der EU, zahlen hier bislang aber kaum Steuern. Um das Steuerdumping digitaler Konzerne zu unterbinden, befürworten wir eine am Umsatz orientierte europäische Digitalsteuer.
Die großen Internetunternehmen müssen steuerlich endlich in die Pflicht genommen werden. Wir setzen auf eine Besteuerung von Umsatz und Gewinn dort, wo sie erwirtschaftet werden, wie bei jedem anderen Unternehmen. Steuerflucht muss beendet werden.
Volle Zustimmung. Eine Steuer der auf Datensätze würde bestimmte Anwendungen in ihrer entwicklung hemmen. Wir Piraten stehen zur Netzneutralität. Wir setzen uns für einen freien Zugang zu Wissen und digitalen Informationen ein.
Ja. Vielmehr müssen die großen Digitalkonzerne ihren Anteil an der Steuerlast tragen und zu Zahlungen verpflichtet werden. Steuerschlupflöcher sind zu schließen. Andererseits muss die Entwicklung stromsparender Technik vorangetrieben werden, um den wachsenden Energiebedarf zu kompensieren.
Wir FREIE WÄHLER setzen uns dafür ein, dass multinationale Konzerne und insbesondere Internetkonzerne wie Google, Apple, Facebook und Amazon genauso wie der Mittelstand angemessene Steuern bei uns zahlen, wenn sie in Europa Gewinne erwirtschaften.
Wir sehen nach aktuellem Stand kein Anlass der umfangreichen, bestehenden Steuerlast eine weitere Steuer hinzuzufügen.
9. Harmonisierung Steuerrecht
Europäische Sonderregelungen und Alleingänge im Steuerrecht sind angesichts der internationalen Wettbewerbslage europaweit zu harmonisieren.
Wir brauchen eine gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, damit Un-ternehmen in Europa nach gleichen Regeln besteuert werden. Dabei sind die Beson-derheiten der deutschen Unternehmenslandschaft und -besteuerung zu berücksichti-gen, um Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen zu vermeiden.
Im Bereich der Unternehmenssteuern befürworten wir für eine bessere Vergleichbarkeit eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer. Die Festsetzung von Mindest- steuersätzen innerhalb der EU lehnen wir aber ebenso wie individuell verhandelte Tax-Deals mit gro- ßen Unternehmen ab.
Eine einheitliche Unternehmensbesteuerung ist die logische Fortsetzung des Binnenmarktes. Von Sonderregeln einzelner Mitgliedstaaten profitieren nur internationale Konzerne. Um den schädlichen Steuerwettbewerb zu unterbinden, sollte EU-weit ein einheitlicher Mindeststeuersatz für Unternehmen gelten.
DIE LINKE fordert einen EU-weiten Mindeststeuersatz für Unternehmen mit breiten und einheitlichen Bemessungsgrundlagen. Wir brauchen gemeinsame Mindeststandards für die Besteuerung großer Vermögen und für Spitzeneinkommen. Steuern müssen an der Quelle erhoben werden, keine Gewinnverschiebungen mehr.
Volle Zustimmung. Die Harmonisierung des Steuerrechts wäre ein wichtiger Schritt für wirtschaftlichen Erfolg in Europa. Die bisherige Praxis ist gesamtgesellschaftlich schädlich, da der Gemeinschaft Gelder vorenthalten werden.
In Zeiten der Globalisierung sind Steuerregelungen generell möglichst einheitlich zu gestalten, um die Zusammenarbeit und den Handel zu erleichtern. Dies trifft selbstverständlich auch auf den europäischen Wirtschaftsraum zu.
Auch weiterhin müssen die Nationalstaaten grundsätzlich die Steuerhoheit besitzen. Bei Sonderregelungen wie der Digitalabgabe sollten jedoch gesamteuropäische Anstrengungen im Mittelpunkt stehen.
Als überzeugte Proeuropäer streben wir nach einer Bundesrepublik Europa und sehen gerade die Harmonisierung des Steuerrechts als eine wichtige europäische Aufgabe.
10. Digitale Bildung und digitale Teilhabe
Digitalisierung muss inklusiv sein und digitale gesellschaftliche Teilhabe durch eine Grundversorgung gesichert werden.
Die Digitalisierung schafft Vernetzung und ermöglicht so allen Menschen gesellschaft-liche Teilhabe. Mit Blick auf noch bestehende Funklöcher bekennen sich CDU und CSU zur Pflicht zur Daseinsfürsorge für alle Bürger. Funklöcher sollen geschlossen werden, gegebenenfalls auch mit öffentlichen Mitteln.
Ein ambitionierterer Breitbandausbau ist für uns Grundvoraussetzung für Innovation und Teilhabe an der Digitalisierung. Glasfaser bis zur Haustür muss in der Europäischen Union Standard sein. Wo Anstrengungen der Mitgliedsstaaten nicht ausreichen, muss der europäische Haushalt Mit- tel bereitstellen.
Wir GRÜNE setzen uns für eine umfassende europäische Investitionsoffensive für den Glasfaserausbau und für eine Förderung offener und freier WLAN-Netze ein. Es darf kein „Zweiklasseninternet“ geben und die Digitalisierung muss inklusiv, ökologisch und feministisch gestaltet werden.
Wie alle Bereiche der Daseinsvorsorge muss auch die digitale Infrastruktur in öffentlicher Hand sein. Nur so ist tatsächlich der Zugang für alle dauerhaft gesichert. Nur so können auch Netzneutralität und Datensicherheit wirksam geschützt werden.
Volle Zustimmung. Die Piratenpartei setzt sich seit Jahren dafür ein, dass Zugang zum Internet zum Menschenrecht wird. Nur damit wäre gesellschaftliche Teilhabe wirklich umfassend möglich.
Niemand darf bei der Digitalisierung benachteiligt werden. Vielmehr müssen alle EU-Bürger*innen gleichberechtigt Zugang zu gesundheitsverträglicher technischer Infrastruktur erhalten. Dementsprechend ist auch ein "Zwei-Klassen-Internet" abzulehnen.
Damit alle Bürgerinnen und Bürger Europas Teilhabe an den digitalen Möglichkeiten erhalten, ist eine zuverlässige Infrastruktur in Form einer flächendeckenden Versorgung mit leistungsfähigen Glasfasernetzen notwendig. Das gilt insbesondere für den häufig vernachlässigten ländlichen Raum.
Ja, eine flächendeckende Internetversorgung in einer dem technischen Entwicklungsstand angemessenen Qualität und Geschwindigkeit muss zu einem Grundrecht werden.
11. Meinungsfreiheit und Desinformationskampagnen
Die Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum soll auch bei Meinungsäußerungen nicht auf private Akteure verlagert werden. Beleidigungen und zivilrechtlich relevante Äußerungen im Netz sind durch staatliche Gerichte zu ahnden.
Beleidigungen und zivilrechtlich relevante Äußerungen sind bereits strafbar und juris-tisch durchsetzbar. Wir werden im Zuge der Weiterentwicklung des Netzdurchfüh-rungsgesetzes prüfen, inwiefern die Rechtsdurchsetzung im Sinne der Geschädigten effizienter gestaltet werden kann.
Ja. Rechtsdurchsetzung soll Sache der entsprechenden staatlichen Institutionen bleiben. Für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Netzwerk und Ermittlungsbehörden benötigt es einheitliche Rechtsprechung sowie ausreichende Mittel für Polizei und Staatsanwaltschaften.
Rechtsdurchsetzung ist staatliche Angelegenheit. Nur Gerichte können entscheiden, was zulässige Meinungsäußerungen sind und was nicht. Meinungsfreiheit darf nicht durch intransparente Nutzungsregeln ausgehebelt werden.
Volle Zustimmung. Jegliche Form von Rechtsprechung darf niemals in private Kompetenz verlegt werden. Hier droht Overblocking, da dies weniger gewinnschmälernd ist, als Mitarbeiter für inhaltliche Prüfung zu beschäftigen.
Grundsätzlich Zustimmung. Da jedoch Hasskommentare im Netz immer mehr zunehmen, müssen digitale Plattformen ihren Teil beitragen, damit staatliche Gerichte wirklich nur die ihrerseits relevanten Fälle vorgelegt bekommen. Widerspruch gegen Sanktionierungen in einem Netzwerk muss immer möglich sein.
Eine Verlagerung auf private Akteure wie z.B. Facebook lehnen wir ab. Beleidigungen und zivilrechtlich relevante Äußerungen sind weiterhin durch staatliche Gerichte zu ahnden.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und alle verwandten Regelungen werden von uns entschieden abgelehnt. Sie bergen eine hohe Gefahr für die Meinungsfreiheit, da sie zu präventiver Zensur auch gerade noch rechtskonformer Meinungen anreizen.
12. Ansprechpartner bei Desinformationskampagnen
Es muss pro EU-Mitgliedsstaat und auf EU-Ebene mind. einen dezidierten Ansprechpartner zum Umgang mit (politischen) Desinformationskampagnen geben.
Im Zuge der Weiterentwicklung des Netzdurchführungsgesetzes werden CDU und CSU die Frage des Ansprechpartners beim Umgang mit (politischen) Desinformationskampagnen prüfen.
Desinformation wollen wir mit Transparenz entgegnen. Die staatliche Prüfung von Meldungen und Kampagnen lehnen wir aber ab. Zuerst brauchen wir gesicherte Erkenntnisse und wollen deshalb Forschung fördern, die den Einfluss von illegitimen Maßnahmen zur Untergrabung liberaler Demokratie untersucht.
Der Kampf gegen die intransparente Beeinflussung demokratischer Willensbildungsprozesse muss intensiver als bisher geführt werden. Angesichts der grenzüberschreitenden Problematik ist hierzu eine EU-weite Vernetzung ebenso richtig wie wichtig. Daher unterstützen wir die Forderung nach Benennung entsprechender Ansprechpartner*innen.
Der Umgang mit Desinformationskampagnen ist beim Staat in den falschen Händen. Was Russland als "Desinformation" vorgeworfen wird, läuft bei NATO und EU unter "strategische Kommunikation". Dagegen müssen zivilgesellschaftliche Akteure gestärkt werden.
Volle Zustimmung. Im Zeitalter von Social Media ist die Auseinandersetzung mit Desinformationskampagnen sehr wichtig. Wir Piraten sehen insbesondere in der Bildung die Möglichkeit Menschen mit den nötigen Werkzeugen auszustatten um solche Kampagnen schnell zu durchblicken.
Definitiv. Der Kampf gegen Desinformationskampagnen, die ein großes Schädigungspotential haben, muss aber auch koordiniert und mit großer Wachsamkeit geführt werden. Dies gilt umso dringender, als sich Desinformationskampagnen bereits zu einem Mittel moderner Kriegsführung entwickelt haben.
Die Digitalisierung der Medienlandschaft und die zunehmende Rolle sozialer Medien verändern unser demokratisches Zusammenleben: Die Möglichkeiten des Missbrauchs und der Manipulation sind so groß wie nie. Eine zentrale Anlaufstelle halten wir daher für sinnvoll.
Hierzu haben wir uns noch keine Meinung gebildet. Insbesondere zweifeln wir aber daran, dass die Notwendigkeit nationaler Stellen besteht und nicht eine europäische Stelle mit einem besseren Überblick über alle Mitgliedsstaaten ausreichen würde.
13. Europäische Komponenten in der IT-Infrastruktur
Sicherheitsrelevante Installationen sollen ausschließlich aus europäischen Komponenten hergestellt sein.
Der Maßstab für die CDU und CSU ist europaweit eine leistungsfähige und zukunftssi-chere IT-Infrastruktur, die bestmöglichen Schutz vor Cyberangriffen jeglicher Art bie-tet. Gleichzeitig wollen wir den Fortschritt in diesen wichtigen Schlüsseltechnologien im Rahmen der Innovationsunion fördern, um unsere Wettbewerbsfähigkeit und unseren Wohlstand zu sichern.
Gemeinsam mit dem EP soll ein Konzept erarbeitet werden, das beim Aufbau moderner Datennetzwerke, Sicherheit und Netzintegrität garantiert. Anbieter, gegen die Sicherheitsbedenken bestehen oder die Transparenzkriterien nicht erfüllen, müssen von entsprechenden Auftragsverga- ben ausgeschlossen werden.
Nein. Sie sollen aber ausschließlich aus Komponenten von Herstellern stammen, die vertrauenswürdig sind. Konkret: Unser 5G-Netz darf nicht im Kern auf Huawei-Technologie fußen.
Egal wo sie hergestellt sind - sie müssen offene Standards verwenden und durch Behörden für digitale Sicherheit zertifiziert sein. Wir wollen IT-Sicherheit nicht für Standortkonkurrenz instrumentalisieren.
Wir schlagen einen anderen Weg vor. Um sicherheitsrelevanten Produkten trauen zu können setzen wir vor allem auf quelloffene Soft- und Hardware. Die tatsächliche Überprüfbarkeit ist wichtiger als die Herkunft der Komponenten.
Ja. Jegliche Risiken, die man bei der Sicherheitsarchitektur ausschließen kann, sollte man auch ausschließen.
Wir wollen keine generellen Ausschlüsse von Technologieanbietern. In sicherheitsrelevanten Installationen, wie aktuell bei der Vergabe von 5G halten wir den Ausschluss einzelner Anbieter jedoch für sinnvoll.
Nicht nur autoritäre Staaten bedrohen Europas Sicherheitsinfrastruktur, auch Industriespionage und geheimdienstliche Aktivitäten befreundeter Staaten können potenziell großen Schaden anrichten. Die kritischsten Systeme müssen deshalb europäisch sein.
14. Förderung europäischer Anbieter von IT-Infrastruktur
Europa sollte mehr in die Förderung europäischer Anbieter von IT-Infrastruktur und -Produkte investieren.
CDU und CSU begrüßen das von der EU geförderte Programm HORIZON 2020 für die Bereiche Forschung und Innovation, wovon 2,8 Mrd. Euro an Start-ups und KMU aus der Informations- und Kommunikationstechnologie gehen, die jeweils bis zu 2,5 Mio. Euro als Zuschuss erhalten können, der nicht rückzahlbar ist. Wir wollen „Horizont Europa“ zu einem Innovationsbudget mit dem Label „Future made in Europe“ weiterentwickeln.
Wir wollen Cybersicherheit auf europäischer Ebene strategisch entwickeln. Für die Si- cherheit von Daten und Kommunikation brauchen wir eine unabhängige europäische IT-Infrastruk- tur, damit die Gewährleistung der IT-Sicherheit nicht anderen Interessen (z.B. der Sicherheitsbehör- den) untergeordnet wird.
Ja, das gilt insbesondere mit Blick auf Cybersicherheit. Europa muss darum ringen, bei der Setzung von internationalen Standards in diesen Bereichen relevant zu sein.
Open Source soll viel stärker gefördert werden, statt IT-Unternehmen zu subventionieren. Für die öffentliche Verwaltung ist es egal, ob sie von einem US-amerikanischen oder deutschen Softwareunternehmen abhängig ist.
Volle Zustimmung. Europa ist im Digitalsektor in den letzten Jahren stark zurück geblieben hinter Wettbewerbern aus den USA und China. Der Ausbau digitaler Infrastruktur sollte auch von der EU gefördert werden.
EU-Bürger sollen sichere und verlässliche IT-Infrastruktur und Softwareprodukte nutzen können. Dazu muss auch eine Unabhängigkeit von amerikanischen und asiatischen Anbietern erreicht werden, wozu wiederum eine Stärkung europäischer Anbieter nötig ist.
Wir FREIE WÄHLER wollen, dass Europa die weltweite Führungsrolle bei der Einführung des 5G-Standards unter Berücksichtigung (Rest Fehlt)
Die Humanisten lehnen dauerhafte Subventionen als übermäßige Eingriffe in den Markt ab. Gerade kurzfristige Investitionen, vor allem in Forschung und Entwicklung unterstützen wir jedoch ausdrücklich.
15. E-Government
Alle Behördengänge müssen auch digital möglich sein.
Bereits in diesem Jahr ist das digitale Bürgerportal gestartet, das alle Verwaltungs-dienstleistungen (vom Reisepass bis zum Bankkonto) elektronisch verfügbar machen soll.
Partizipation und Transparenz können durch die Digitalisierung gestärkt werden. Bei der Bereitstellung neuer E-Government-Angebote soll jedoch stets auf höchste Datenschutz- und IT-Sicherheitsstandards gesetzt werden. Projekte, die diese Ziele befördern, wollen wir stärker unterstützen.
Das sollte drin sein. Wer es datensparsam mag, sollte aber auch weiterhin zur Behörde gehen und seine Dinge dort erledigen können. Zugleich darf die Digitalisierung für bessere Arbeitsbedingungen genutzt werden, statt Stellen zu streichen.
Volle Zustimmung. Es ist für uns verwunderlich, dass dies im Jahr 2019 noch nicht der Standard ist.
So viele Behördenangelegenheiten wie möglich, sollten digital zu erledigen sein. Manche Anliegen, wie z.B. das Beantragen eines neuen Ausweises mit Einspeicherung biometrischer Merkmale, lassen sich jedoch nicht von zu Hause aus durchführen, wenn man gewisse Sicherheitsstandards einhalten möchte.
Die Verwaltung muss weiter digitalisiert werden, sodass alle Behördengänge auch digital möglich werden. Allerdings sollte immer auch ein menschlicher Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Endlich nicht mehr nur Öffnungszeiten von 10 bis 12 Uhr!
16. Einheitliche offene Schittstellen in der EU
Mit offenen Schnittstellen muss es möglich sein, sich über die gleiche Schnittstelle in jedem europäischen Land umzumelden.
CDU und CSU sind der Auffassung, dass Transparenz ein elementarer Grundsatz des Datenschutzrechtes ist. Daher unterstützen wir alle Maßnahmen, die den Austausch von Daten vereinfachen.
Eine solche Vereinfachung der Melderegister wäre zwar praktisch, würde allerdings auch mit einer zentralen Datenerfassung einhergehen, die wir GRÜNE prinzipiell ablehnen. Eine Entscheidung zu dieser Anwendungsmöglichkeit von e-Government steht für uns noch aus.
Zunächst müssen auf jeweils auf nationaler Ebene die Voraussetzungen für solche einfachen digitalisierten Behördengänge geschaffen sein. Wenn es hier kluge Lösungen für die digitale Authentifizierung gibt, dürfte sie auch in anderen EU-Staaten einfach möglich sein.
Volle Zustimmung. Einheitliche europäische Standards lösen eine Menge Verwaltungsaufwand.
Wenn eine eindeutige Identifizierung sichergestellt werden kann, sollte dem grundsätzlich nichts entgegenstehen. Zur Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug dürfen hier jedoch keine Täuschungen möglich sein.
Angesichts des bestehenden Fachkräftemangels in einigen Branchen wollen wir FREIE WÄHLER die Mobilität europäischer Arbeitskräfte fördern. Webdienste mit offener API sind daher bei der Digitalisierung der Verwaltung zu bevorzugen.
Eine sehr technische Frage...
17. Digitale Ethik
Kernpunkte der Ethics Guidelines der High-Level Expert Group on Artifical Intelligence der Europäische Kommission sollten sich in zukünftigen Digitalvorhaben der Bundesregierung wiederfinden.
CDU und CSU haben im Mai 2018 die Datenethikkommission ins Leben gerufen. Sie soll bis Herbst 2019 Handlungsempfehlungen zur Klärung ethischer und rechtlicher Fragen formulieren, die im Umgang mit KI entstehen.
Die Positionierung der EU bei Künstlicher Intelligenz wird im globalen Innovations-Wett- bewerb immer mehr zum Standortfaktor. Wir begrüßen deshalb europäische Strategien auch bei ethischen Fragestellungen. Die Bundesregierung muss sich hier frühzeitig einbringen und die Strate- gien dann auch umsetzen.
Ja. Die Kernpunkte der Ethics Guidelines der High-Level Expert Group on Artifical Intelligence decken sich mit den Forderungen, die wir GRÜNE an eine erfolgreiche Digitalstrategie stellen. Sie sollen sich daher auch in den Strategien der Bundesregierung wiederfinden.
Das Ergebnis der Expertengruppe ist für uns nicht überzeugend. Das ist kein Wunder, waren doch an der Abfassung von Ethischen Richtlininien gerade einmal drei Ethiker beteiligt - dominiert wurde die Gruppe von Industrievertretern. Wir fordern eine breitere Debatte in den Parlamenten.
Volle Zustimmung. Nicht nur bei den Digitalvorgaben auch andere Politikbereiche könten von diesen Richtlinien nur profitieren. Der Einsatz von AI gegen Menschen lehnen wir Piraten ab!
Die EU-Kommission möchte mit möglichst vielen Akteuren Ethikleitlinien für künstliche Intelligenz entwickeln und diese international verbreiten. Die Bundesregierung legt in ihrer "nationalen KI-Strategie" ebenfalls Wert auf ethische Normsetzung und Vernetzung. Beides muss nun realisiert werden.
Generell unterstützen wir die im Januar vorgestellte Ethik Richtlinie der Europäischen Union. Allerdings bemängeln wir die überproportionale Beteiligung von Industrievertretern in der Expert Group.
Auch wenn wir bei der Wortkombination "zukünftigen Digitalvorhaben der Bundesregierung" etwas schmunzeln mussten, stimmen wir zu.
18. Algorithmentransparenz
Wir brauchen ein gemeinsames Verständnis, ob und inwiefern Plattformen zur Transparenz beim Einsatz von Algorithmen verpflichtet werden sollen.
CDU und CSU wollen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher Algorithmen- und KI-basierte Entscheidungen, Dienstleistungen und Produkte überprüfbar machen, insbesondere im Hinblick auf mögliche unzulässige Diskriminierungen, Benachteili-gungen und Betrügereien.
Eine allgemeine Pflicht zur Algorithmen-Transparenz lehnen wir ab. Die Möglichkeit, Al- gorithmen im Einzelfall zu überprüfen, ist bereits im Wettbewerbs- und Kartellrecht angelegt. Wir möchten aber, dass Unternehmen Verbrauchern ihre Algorithmen in digitalen Beipackzetteln erklä- ren.
Ja. Wir GRÜNE wollen auf Europaebene rechtlich verankern, dass algorithmische Entscheidungssysteme generell überprüfbar, anfechtbar und entsprechend ihrer gesellschaftlichen Wirkung reguliert werden.
Einsatz und Arbeitsweise von Algorithmen müssen in verständlicher Form dargestellt werden, um Nutzer*innen eine informierte Entscheidung zu ermöglichen, ob sie solchen Plattformen ihre Daten anvertrauen wollen
Volle Zustimmung. Am schönsten ist natürlich wenn Algorithmen frei einsehbar und daher auch kontrolliert werden können. Wir Piraten verstehen aber, dass es sich dabei um eine Grauzone zwischen Verbraucherschutz und dem Geschäftsgeheimnis der Unternehmen handelt welche geklärt werden muss.
Eine Diskussion hierüber ist überfällig. Auch wenn eine komplette Veröffentlichung von Algorithmen zur Wahrung geschäftlicher Interessen nicht möglich sein wird, sollten doch gewisse Kontrollinstanzen Einblick in die Algorithmen erhalten, um Rechtsverstöße erkennen und unterbinden zu können.
Ein gesamteuropäisches Verständnis halten wir FREIE WÄHLER für dringend notwendig. Die Arbeitsweise von Algorithmen stellt häufig den Geschäftskern des jeweiligen Unternehmens dar. Eine vollkommene Offenlegung wäre damit nicht möglich.
Meint gemeinsames Verständnis hier auch eine gemeinsame Gesetzgebung? Da das Internet von Natur aus transnational angelegt ist wäre eine gemeinsames Verständnis sicher wünschenswert.
19. Free flow of data
Nach dem Brexit dürfen personenbezogene Daten von EU-Bürgern nicht mehr nach UK übertragen und dort verarbeitet werden.
Die Übertragung und Übermittlung personenbezogener Daten von EU-Bürgern ins Vereinigte Königreich werden im Zuge des Brexits gesetzlich geregelt werden.
Die Antwort auf diese Aussage hängt zu sehr von der Ausgestaltung des Brexit-Abkommens ab. Bei einem harten Brexit sollten keine personenbezogenen Daten von EU-Bürger*inen weitergegeben werden.
Volle Zustimmung, da dann die EU-Datenschutzgrundverordnung nicht mehr zwangsläufig rechtsverbindlich sein dürfte und bilaterale Abkommen mit Aushebelung des Datenschutzes möglich wären.
In der EU erhobene Daten unterliegen der DSGVO. Unternehmen in Nicht-EU-Ländern, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, müssen diese Standards einhalten. Ähnlich wie es die Schweiz gemacht hat, sollte auch Großbritannien sein Datenschutzgesetz dem EU-Niveau angleichen.
Sollte es zum Brexit kommen, gelten die Datenschutzbestimmungen für Drittstaaten. In diesem worst-case könnte man über ein Save-habour-Abkommen nachdenken.
Sollte Großbritannien zu unserem Bedauern aus der EU ausscheiden, sollten die gleichen Regelungen gelten wie für andere Nicht-EU-Staaten.