Mit einem offenen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wehrt sich LOAD e.V. – Verein für liberale Netzpolitik, vor der morgigen ersten Lesung des von der großen Koalition geplanten Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung, gegen die geplante Gesetzgebung. In dem Brief werden drei wesentliche verfassungsrechtliche Bedenken aufgeführt die gegen eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung sprechen. Die Bundestagsabgeordneten werden aufgefordert sich dem fraktionsübergreifenden Widerstand gegen dieses Gesetz anzuschließen.
Neben klaren Stellungnahmen gegen die geplante Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung aus der IT Branche, diversen IT Branchenverbänden und Unternehmen sowie parteiübergreifenden netzpolitischen Aktivisten, äußert sich nun auch der Verein LOAD e.V., der sich als Sprachrohr liberaler Netzpolitik versteht, im Rahmen eines offenen Briefes an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
„Wir fordern die Abgeordneten auf sich den fraktionsübergreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken anzuschließen, ihrem Gewissen zu folgen und sich nicht durch einen Koalitionsvertrag ihre gesetzgeberische Kompetenz abnehmen zu lassen. Ein solcher Eingriff in die Freiheit und Grundrechte der Bürger, der zudem noch den IT-Security Standort Deutschland massiv schädigt, darf nicht durch das Parlament gepeitscht werden.“, so Peter A. Braun, Vorstandsmitglied von LOAD e.V.
LOAD e.V. verweist in seinem Brief an die Abgeordneten auf Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des geplanten Gesetzes, die es auch bei Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen gebe.
Besonders in drei Bereichen sieht LOAD e.V. einen Verstoß gegen das Grundgesetz:
- Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit: Die im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen würden für die Wirtschaft eine Investition von ca. 600 Mio. Euro verursachen. Dieses stände nicht im Verhältnis zu dem fehlenden Nachweis, dass es Straftatbestände gebe, die ohne Vorratsdatenspeicherung nicht aufgeklärt werden könnten.
- Gerichtliche Vorgaben: Eine scheinbare verfassungskonforme Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung würde durch die Hintertür wieder ausgehebelt, da bei einer Gesamtbetrachtung aller gesetzlichen Maßnahmen weitere Daten die nach dem TKG-E erhoben und gespeichert werden, entnommen werden können.
- Berufsgeheimnisträger: Der vom EuGH verlangte Schutz der Berufsgeheimnisträger würde nicht beachtet. Anwälte, Ärzte und Journalisten würden im vollen Umfang der Vorratsdatenspeicherung unterliegen.
LOAD e.V. fordert die Abgeordneten auf bei diesem Gesetz mit Nein zu votieren und es abzulehnen.