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Stellungnahme zur Änderung des Hessischen Gesetzes über das öffentliche Vermessungs- und Geoinformationswesen (Gigabit-Grundbuch)

LOAD Stellungnahme vom 21.09.2022 für die schriftliche Anhörung des Ausschusses für Digitales und Datenschutz des Hessischen Landtages zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD
„Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über das öffentliche Vermessungs- und Geoinformationswesen und zur Änderung des Hessischen Landesplanungsgesetzes“ - Drucks. 20/8468:

Der Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über das öffentliche Vermessungs- und Geoinformationswesen und zur Änderung des Hessischen Landesplanungsgesetzes hat sich zum Ziel gesetzt, den Ausbau des Glasfasernetzausbau dadurch zu unterstützen, dass das Land Hessen die Daten zum Verlauf der Infrastruktur erhebt und die diesbezüglichen Daten veröffentlicht.
Zu diesem Zweck soll das Hessische Gesetz über das öffentliche Vermessungs- und Geoinformationswesen vom 6. September 2007 an zwei Stellen ergänzt werden:

  • Zum einen wird der Katalog der amtlichen Geotopografie, die die Form und Bedeckung der Erdoberfläche beschreibt (§ 7 Satz 2 ), um eine Nr. 5 ergänzt. Aufgenommen werden sollen damit „die Telekommunikationsanlagen, einschließlich des ober- und unterirdischen Verlaufs von Telekommunikationslinien, soweit dem nicht Sicherheitsinteressen des Staates entgegenstehen.“
  • Ferner sollen in das Liegenschaftskataster die Angaben zu Telekommunikationsanlagen, ober- und unterirdisch verlaufenden Telekommunikationslinien sowie zu den jeweiligen Betreibern aufgenommen werden, soweit dem nicht Sicherheitsinteressen des Staates entgegenstehen. Insoweit wird der § 9 Abs. 7 ergänzt.

Das Ziel des Vorhabens, für eine einheitliche Dokumentation der Telekommunikationsinfrastruktur zu sorgen, ist zu begrüßen. Denn - wie der Gesetzentwurf ausführt - helfen die Daten zum Verlauf von Telekommunikationsleitungen dabei, den tatsächlichen Versorgungsstand zu erfassen und Hemmnisse sowie Doppelungen beim Ausbau des Leitungsnetzes zu vermeiden. Sie erleichtern auch die Mitnutzung der Leitungen und damit den Wettbewerb um die Telekommunikationsleistungen.
Die vorgesehene Datenerhebung korrespondiert mit der Gigabitstrategie der Bundesregierung vom 13. Mai 2022, in der das Ziel angesprochen wird, über mitnutzbare Infrastrukturen durch ein Gigabit-Grundbuch mehr Transparenz schaffen zu wollen und ausdrücklich ein „starkes Engagement der Länder“ einfordert.

Das Gigabit-Grundbuch soll für einen effizienten Ausbau der digitalen Infrastrukturen eine solide Datengrundlage für Investitionsentscheidungen und Unterstützungsmaßnahmen des Bundes und der Länder liefern. Auch die Bürgerinnen und Bürger und die Entscheidungsträger auf allen Ebenen profitieren – so die Strategie - davon, „wenn Informationen transparent und zielgruppengerecht angeboten werden.“
Über ein zentrales Zugangsportal soll das Gigabit-Grundbuch relevante Informationen in einer übersichtlichen Form bereitstellen und dabei nicht nur über die bestehende Versorgung informieren, sondern Erkenntnisse aus Markterkundungsverfahren nutzen im Hinblick auf einen zu erwartenden eigenwirtschaftlichen oder geförderten Ausbau. Dabei soll das Bundesministerium für Digitales und Verkehr als zentrale Informationsstelle des Bundes fungieren und die Bundesnetzagentur die operativen Aufgaben übernehmen. Es ist vorgesehen, erforderlichenfalls die rechtlichen Vorgaben zur Datenerhebung, Datenbereitstellung und Datennutzung zu ergänzen und mithilfe eines Rechte- und Rollenkonzepts sicherzustellen, dass jede Nutzergruppe nur auf die Daten zugreifen kann, zu deren Einsicht und Benutzung sie berechtigt ist, um damit auch die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der datenliefernden Unternehmen und eventuelle Sicherheitsinteressen zu schützen. Damit werden auch die verfassungsrechtlich geschützten Interessen gewahrt.
Wenn Hessen daher durch eigene gesetzliche Regelungen die Erhebung von relevanten Daten über Telekommunikationsleitungen vorsieht, unterstützt das Land eine für die Nutzer komfortable zentrale Recherchemöglichkeit mithilfe des geplanten Gigabit-Grundbuchs.

PDF-Version der Stellungnahme

Der Autor der Stellungnahme ist von Prof. Dr. Wilfried Bernhardt, Staatssekretär a.D. und Rechtsanwalt.


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