Gestern hatte der Kurzfilm “Reclaim Your Face” des Videokünstlers Alexander Lehmann im Rahmen der diesjährigen Remote Chaos Experience „rC3 NOWHERE“ seine Premiere.
Der Kurzfilm fasst die Gefahren biometrischer Überwachungssysteme für unsere Gesellschaft zusammen. Er bildet damit eine eindrucksvolle Erklärung, warum die Bürgerinneninitiative Reclaim Your Face gerade jetzt unsere Unterstützung braucht, um ein Verbot biometrischer Massenüberwachung auf europäischer Ebene zu erwirken.
Als offizieller Unterstützer dieser Initiative freut sich LOAD e.V., den Kurzfilm auch hier zeigen zu dürfen:
Kurzfilm von Alexander Lehmann, CC-BY 4.0
Länge 3min 37sec
Forderungen von Reclaim Your Face :
„Wir fordern die Europäische Kommission auf, den Einsatz biometrischer Technologien streng zu regulieren, um unangemessene Eingriffe in die Grundrechte zu vermeiden.Insbesondere fordern wir die Kommission auf, den wahllosen oder willkürlichen Einsatz biometrischer Daten, der zu einer unrechtmäßigen Massenüberwachung führen kann, rechtlich und in der Praxis zu verbieten. Diese störenden Systeme dürfen nicht von öffentlichen oder privaten Stellen entwickelt, eingesetzt (auch nicht versuchsweise) oder genutzt werden, soweit sie zu unnötigen oder unverhältnismäßigen Eingriffen in die Grundrechte der Menschen führen können.Die Beweise zeigen, dass die Nutzung biometrischer Massenüberwachung in den Mitgliedstaaten und durch EU-Agenturen zu Verstößen gegen das EU-Datenschutzrecht geführt und die Rechte der Menschen, einschließlich ihrer Privatsphäre, ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Rechts auf Protest und auf Nichtdiskriminierung, unangemessen eingeschränkt hat.Der weit verbreitete Einsatz biometrischer Überwachung, Profilerstellung und Vorhersage ist eine Bedrohung für die Rechtsstaatlichkeit und unsere grundlegendsten Freiheiten. In dieser EBI fordern wir die Kommission daher auf, einen Rechtsakt vorzuschlagen, der auf den allgemeinen Verboten der DSGVO und der LED aufbaut und diese vollständig respektiert, um sicherzustellen, dass das EU-Recht die biometrische Massenüberwachung ausdrücklich verbietet.“